Auf der Grundlage des § 80 SGB XII haben die Vereinigungen der Leistungsanbieter und das Land Berlin den Berliner Rahmenvertrag Soziales (BRV Soziales) vereinbart. Dieser Vertrag ist für alle Einrichtungen, die Vereinbarungen nach § 76 SGB XII geschlossen haben oder begehren und den Sozialhilfeträger (Senatsverwaltung und Bezirksämter) verbindlich ist.
Der Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von einrichtungsbezogenen Vereinbarungen nach § 76 SGB XII und legt allgemeine leistungstypübergreifende sowie leistungstypspezifische Regelungen fest. Darüber hinaus werden auch die Grundsätze der Qualitätssicherung geregelt.
Derzeit gilt der Berliner Rahmenvertrag Soziales in der Fassung vom 1. Januar 2020