Im Land Berlin gibt es eine ständige Kommission für den Bereich Eingliederungshilfe (Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe – KO131), die zuständig ist für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen nach § 123 SGB IX.
Sie setzt sich paritätisch aus jeweils sieben Vertretern der Vereinigungen der Leistungserbringer und des Trägers der Eingliederungshilfe zusammen.
Vertreter der Leistungserbringer sind die in der Liga zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, sowie die Vereinigungen der privaten Trägereinrichtungen – Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin, vertreten durch die für Soziales; Gesundheit und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen und die Bezirksämter von Berlin. Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen erfolgt durch den Landesbeirat der Menschen mit Behinderung sowie den Landesbeirat für psychische Gesundheit.
Durch ihre Mitgliedschaft in der KO131 sind die Vertreter der Leistungserbringer in alle Verfahren, mit denen fachliche Standards in den allgemeinen Leistungen, Rahmenvorgaben für die Qualitätsentwicklung sowie die Grundsatzangelegenheiten der Ermittlung der Vergütung geregelt werden, eingebunden. Die Arbeit der KO131 wird fachlich durch zur KO131 gehörende Arbeitsgruppen und Ausschüsse unterstützt.
Die gesamte organisatorische Abwicklung für die KO131 obliegt der Geschäftsstelle, die beim Träger der Eingliederungshilfe angesiedelt ist und deren Aufgaben sowie Befugnisse in der Geschäftsordnung der KO131 geregelt sind.
Die KO131 tagt regelmäßig jeden zweiten Mittwoch alle 2 Monate (regulär beginnend mit Februar) und bei entsprechender Notwendigkeit auch in den dazwischen liegenden Monaten (ersatzweise beginnend mit Januar).
Die Beschlüsse der KO131 können Sie hier einsehen. Weitere Einzelheiten sind im Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe und in der Geschäftsordnung der KO131 geregelt.