Das Land Berlin fördert eine große Anzahl gesamtstädtisch ausgerichteter sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Angebote durch staatliche Zuwendungen. Am 7. Dezember 2020 wurde von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung der nunmehr dritte Rahmenfördervertrag abgeschlossen. Dieser sichert den Fortbestand der gesamtstädtisch zuwendungsfinanzierten Infrastruktur im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich des Landes Berlin für weitere fünf Jahre.
Die Förderung der Zentralen Aufgaben der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin ist ein wichtiger Bestandteil des Rahmenfördervertrages. Diese Förderung ist unter anderem an die Umsetzung allgemeiner Ziele gebunden, die in der Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag aufgeführt sind.
Die konkrete Verteilung der in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils zur Verfügung stehenden Förderprogrammmittel erfolgt weiterhin in den jährlich in den Kooperationsgremien abzustimmenden Finanzplanungen.
Die Vertragsparteien bekennen sich weiterhin zu der für den sogenannten Dritten Sektor erarbeiteten Transparenzcharta Initiative Transparente Zivilgesellschaft – Anlage 2 zum Rahmenfördervertrag und sind auch nach Vertragsabschluss offen für die Übernahme weitergehender Initiativen auf Landesebene. Ebenso ist vertraglich geregelt, dass die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin innerhalb ihrer Mitgliedsorganisationen aktiv für eine vergleichbare Übernahme und Anerkennung der Transparenzcharta werben.
Vertragspartner des Landes Berlin sind
- die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e. V.
- der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
- der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.
- das Deutsche Rotes Kreuz Landesverband Berliner Rotes Kreuz e. V.
- das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
- die Jüdische Gemeinde zu Berlin, Körperschaft des Öffentlichen Rechts