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ARCHIV: Rundschreiben Soz Nr. 06/2016 über die Weiteranwendung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Sozialwesen (HonVSoz)
p(. vom 11. August 2016 (ABl. Seite 2268) – aufgehoben mit Neufassung der HonVSoz vom 25.08.2018
Die Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen vom 01. August 2006 (ABl. Seite 3326), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 15. Juli 2014 (ABl. Seite 1474) werden am 01. September 2016 außer Kraft treten und müssen daher neu erlassen werden. Sie werden derzeit überarbeitet. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- Verwaltungsvorschriften für Honorare im Sozialwesen (HonVSoz)
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales