Technisches Problem
Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.
Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.
ARCHIV: Rundschreiben II Nr. 01/2013 über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII
p(. vom 26. Juni 2013 – aufgehoben durch die Gemeinsame Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe vom 05.02.2020
Die Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (AV SchulEH ) vom 3. Dezember 2007 sind mit Ablauf des 31. Januar 2013 außer Kraft getreten. Sie müssen daher neu erlassen werden. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (vergleiche Neumann in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, Artikel 66, 67, Rn. 30) sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales