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ARCHIV: Anlage zur Honorarordnung Soziales
Abschnitt A
Abschnitt A
Für Einzelvorträge, sonstige Aufgaben aus der Lehrtätigkeit, Einzel- und Gruppensupervisionen, Arbeitsgemeinschaften sowie Podiumsdiskussionen werden folgende Honorare gewährt:
p(. Unterabschnitt I
Honorar je Unterrichtsdoppelstunde (90 Minuten)
Gruppe 1 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung erfordert und die von hervorgehobener Bedeutung ist, wenn die Gewinnung einer/eines besonders qualifizierten freien Mitarbeiterin/Mitarbeiters für die Durchführung der Veranstaltung unabdingbar ist. | 110,00 Euro bis 138,00 Euro |
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Gruppe 2 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert. | 44,00 Euro bis 66,00 Euro |
Gruppe 3 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten oder eine erfolgreiche dem Berliner Weiterbildungsrecht gleichwertige Weiterbildung in einem Medizinalfachberuf erfordert. | 31,00 Euro bis 38,00 Euro |
Gruppe 4 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert. | 26,00 Euro bis 30,00 Euro |
Gruppe 5 Für sonstige freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit keine spezielle Ausbildung erfordert. | bis zu 25,00 Euro |
Freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter als Betreuerinnen und Betreuer von Gruppen und andere freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (insbesondere Helferinnen und Helfer) erhalten je Zeitstunde in Abhängigkeit von der für die Betreuungs- oder Helfertätigkeit erforderlichen Qualifikation und Dauer der Tätigkeit ein Honorar nach Abschnitt B Unterabschnitt I.
p(. Unterabschnitt II
Tagespauschalen für Lehrtätigkeit mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden (je 60 Minuten)
Gruppe 1 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert, pro Tag pauschal. | 139,00 Euro bis 186,00 Euro |
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Gruppe 2 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten oder eine erfolgreiche dem Berliner Weiterbildungsrecht gleichwertige Weiterbildung in einem Medizinalfachberuf erfordert. | 116,00 Euro bis 145,00 Euro |
Gruppe 3 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert. | 95,00 Euro bis 115,00 Euro |
Gruppe 4 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Lehrtätigkeit keine spezielle Ausbildung erfordert. | bis zu 94,00 Euro |
Unterabschnitt III
Für Betreuer von Gruppe bei internatsmäßiger Unterbringung.
Gruppe 1 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 2 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a) halten, bis zur Dauer von höchstens 1 1/2 Doppelstunden. | 64,00 Euro bis 99,00 Euro |
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Gruppe 2 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 3 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a) halten, bis zur Dauer von höchstens 1 1/2 Doppelstunden. | 46,00 Euro bis 57,00 Euro |
Gruppe 3 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 4 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a) halten, bis zur Dauer von 1 1/2 Doppelstunden. | 39,00 Euro bis 45,00 Euro |
Gruppe 4 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 1, 2 oder 3 als Betreuer für die Zeit nach Beendigung der Lehrtätigkeit bis zum Ende der Betreuungstätigkeit bis zur Höchstdauer von 10 1/2 Stunden je Zeitstunde. | 8,00 Euro |
Freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter der Gruppe 1, 2 oder 3 erhalten für den Bereitschaftsdienst nach 22.00 Uhr bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages in begründeten Einzelfällen ein Zuschlag von insgesamt | 18,00 Euro |
Abschnitt B
Abschnitt B
Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Prüfertätigkeit
p(. Unterabschnitt I
Für- die Beratung und sozialpädagogische Einzel- und Gruppenbetreuung sowie zur Teilnahme an notwendigen Supervisionen
- die Leitung von Senioreninteressengruppen,
- die Leitung von Gruppen in Vorbereitung auf das Seniorenalter,
- die Leitung beschäftigungstherapeutischer Maßnahmen
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten)
Gruppe 1 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert . | 15,00 Euro bis 19,00 Euro |
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Gruppe 2 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Tätigkeit eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert. | 11,00 Euro bis 13,00 Euro |
Gruppe 3 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Tätigkeit eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert. | 9,00 Euro bis 11,00 Euro |
Gruppe 4 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, deren Tätigkeit keine spezielle Ausbildung erfordert. | bis zu 9,00 Euro |
p(. Unterabschnitt II
Für die Betreuung von Gruppen, Helfertätigkeit bei der Beratung, bei sozialpädagogischer Einzel- und Gruppenberatung und in anderen Fällen.
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten)
Gruppe 1 Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter, die als Betreuer von Gruppen (Senioren-, Behinderten- oder Integrationsgruppen) tätig werden. | 9,00 Euro bis 11,00 Euro |
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Gruppe 2 Für andere freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter. | bis zu 9,00 Euro |
Abschnitt C
Abschnitt C
Verhandlungsdolmetscher/Verhandlungsdolmetscherinnen und fremdsprachliche Assistenten/Assistentinnen
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten)
Gruppe 1 Für fremdsprachliche Assistentinnen und fremdsprachliche Assistenten und Sprachmittlertätigkeit einschließlich ggf. notwendiger Übersetzungen. | 10,00 Euro bis 13,00 Euro |
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Gruppe 2 Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher. | 23,00 Euro bis 26,00 Euro |
Gruppe 3 Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher bei vielseitiger Verwendung (vielseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, auf mehreren Fachgebieten zu dolmetschen). | 26,00 Euro bis 28,00 Euro |
Gruppe 4 Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher bei allseitiger Verwendung (allseitige Verwendung setzt die Fähigkeit voraus, ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer in Konferenzen oder bei Besprechungen zwischen führenden Persönlichkeiten auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts und ggf. auch auf einzelnen ressortfremden Fachgebieten zu dolmetschen). | 28,00 Euro bis 31,00 Euro |
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales