Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen

Ein Aktenordner mit der Aufschrift 'Mietschulden' liegt auf einem Schreibtisch. Auf ihm liegt ein weiterer Ordner, daneben ein Stift und mehrere Geldscheine.

Strategieprozess zur Berliner Wohnungsnotfallhilfe

Die Senatssozialverwaltung hat 2018 einen partizipativen Strategieprozess zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe gestartet. In dessen Rahmen haben neun offene Arbeitsgruppen Empfehlungen zu den „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“ erarbeitet, die der Senat am 4. September 2019 beschlossen hat. Ein Baustein dieser Leitlinien ist das Fachstellenkonzept für Wohnungsnotfälle. In Weiterführung der Arbeitsgruppe Fachstellenkonzept im Strategieprozess haben zwei bezirkliche Ämter für Soziales die Federführung übernommen und mit der Senatssozialverwaltung das Fachstellenkonzept finalisiert, welches am 22. Mai 2019 durch die Sozialstadträtinnen und Sozialstadträte beschlossen wurde.

Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfen

In dem Fachstellenkonzept haben sich die Bezirke auf die einheitliche Bezeichnung der Organisationseinheit als „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ verständigt, einheitliche Mindeststandards sowie eine Musterstruktur entwickelt. Das Fachstellenkonzept definiert die Kernaufgaben der Fachstellen Soziale Wohnhilfen und beinhaltet die Standards für ein einheitliches Vorgehen der Fachstellen.

Zu den Kernaufgaben der Fachstellen Soziale Wohnhilfen gehören: h3. 1. Individuelle Prävention zum Wohnraumerhalt
  • Unverzügliches Tätigwerden der Fachstelle bei Bekanntwerden von Mietschulden
  • standardisiertes Verfahren der Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt
  • Kooperation mit Wohnungswirtschaft,
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §67 SGB XII – verbindliche Entscheidung zur Notwendigkeit und zum Umfang der Hilfen in der Fachstelle

2. Reintegration in Wohnraum

  • Beratungsgespräche bei Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln),
  • Akquise von Wohnraum,
  • Vermittlung in Wohnraum mit bezirklichem Belegrecht,
  • Geschütztes Marktsegment

3. Sozialrechtliche Hilfen in ambulanten und stationären Wohnformen

  • Hilfen nach § 67 SGB XII
  • Umsetzung berlineinheitlicher Standards bei Überleitung in Betreuungsmaßnahmen der Sozialgesetzbücher (Eingliederungshilfe, Jugendhilfe)

4. Unterbringung

  • Unterbringung nach ASOG
  • Akquise von Unterkunftsplätzen
  • Prüfung der Einhaltung von Mindeststandards in Unterkünften
  • enge Verknüpfungen zum Projekt GStU

5. Niederschwellige Angebote

  • fachlich-organisatorische Begleitung der im Bezirk angebotenen niedrigschwelligen Angebote wie z. B. Kältehilfe in den Bezirken, Wohnungslosentagesstätten, Streetworker

Zur Umsetzung des Fachstellenkonzepts ist die AG Fachstellenkonzept im regelmäßigen Austausch. Es wurde ein flankierender Maßnahmenplan vereinbart. Darin sind u. a. die Erarbeitung von Musterkooperationsvereinbarungen für die jeweiligen Kooperationen mit Jobcenter, Jugend- und Gesundheitsamt sowie das Erstellen von allgemeingültigen Arbeitshilfen, gemeinsamen Arbeitsanweisungen, die Entwicklung von einheitlichen Flyern, Vordrucken etc. vorgesehen.

Ein zentrales Thema der bezirklichen Fachstellen Soziale Wohnhilfen ist der Erhalt von Wohnraum durch Prävention. Zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Fachstellen Soziale Wohnhilfen ist daher zum Thema Prävention zum Wohnungserhalt eine Zielvereinbarung zwischen allen Berliner Ämter für Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatssozialverwaltung geschlossen worden.

Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen

Die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen ist als ein Pilotvorhaben im Rahmen des Zukunftspakts Verwaltung, welcher zum Ziel hat, die gesamtstädtische Verwaltungssteuerung zu verbessern. Im Vordergrund gesamtstädtischer Zielvereinbarungen steht die Verständigung auf gemeinsame Qualitätsziele und wie diese mithilfe von datengestützter Steuerung erreicht werden können.

Grundlage der Zielvereinbarung Soziale Wohnhilfen bilden die mit dem Fachstellenkonzept definierten Qualitätsstandards. Zentrale Zielsetzung der Zielvereinbarung ist die präventive Wirkung durch den Erhalt von Wohnraum über aufsuchende Hilfe und schnellstmögliche Gewährung individuell notwendiger Unterstützung der Betroffenen über alle Hilfebedarfsbereiche hinweg. Leistungsberechtigte sollen durch die Fachstellen individuelle präventive Maßnahmen unverzüglich und aus einer Hand in definierter Qualität in Anspruch nehmen können, um nach Möglichkeit den Wohnraum und/oder adäquate Hilfe zu erhalten.

Es sind verschiedene Maßnahmenpakete vereinbart, u. a. zu den Themen Datenerhebung, Digitalisierung, Ressourcen, Standardisierung und Prozessoptimierung. Auf der Grundlage einer IST-Erhebung und unter Berücksichtigung der Ressourcen sollen für eine Folgezielvereinbarung Standards (Mindestwerte) und Zielwerte entwickelt werden. Da wesentliche Maßnahmenpakete für den Abschluss einer Folgezielvereinbarung noch nicht abgeschlossen sind, wird die bestehende Zielvereinbarung bis zum 31.12.2025 verlängert.

Stand: November 2024

Dokumente

  • Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen - Verlängerung 2024-2025 (Stand: 05.11.2024)

    (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (8.8 MB)

  • Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen (Stand: 08.10.2021)

    (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (9.0 MB)

  • Gemeinsame bezirkliche Arbeitsanweisung zu Mietschuldenübernahme (Stand: März 2023)

    PDF-Dokument (771.3 kB)

  • Glossar Mietschuldenübernahme und ASOG (Stand: März 2024)

    PDF-Dokument (196.3 kB)