Projektaufruf Hitzehilfe 2024

Berliner Hitzehilfe

Information zur Beantragung von Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Hitzehilfe für obdachlose Menschen im Jahr 2024

Durch den fortschreitenden Klimawandel treten häufiger Hitzewellen auf. Sie stellen damit eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar. Heiße Tage mit Lufttemperaturen über 30 Grad Celsius und Tropennächte, in denen die Lufttemperatur nicht unter 20 Grad fällt, sind für den menschlichen Organismus eine große Belastung. Dies kann zu hitze- und UV-bedingten Erkrankungen wie z.B. Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfen, Hitzschlag oder Austrocknung führen, die sogar lebensbedrohlich sein können.

Gerade in Städten steigen die Temperaturen während Hitzewellen durch die flächendeckende Versiegelung und dichte Bebauung besonders stark an (städtischer Wärmeinseleffekt): Eine Innenstadt speichert die Wärmestrahlung tagsüber und gibt sie nachts nur reduziert wieder ab. Die innerstädtische Minimaltemperatur kann während der Nacht um bis zu 10 Grad Celsius über der am Stadtrand liegen.

Nicht nur extreme Kälte, sondern auch große Hitze macht Obdachlosen besonders zu schaffen. Obdachlose Menschen zählen neben anderen zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe.

Das Land Berlin fördert im Jahr 2024 Projekte im Rahmen der Hitzehilfe, deren Ziel es ist, wohnungs- und obdachlosen Menschen
  • einen Schutzraum vor heißen Temperaturen zur Verfügung zu stellen oder die Zielgruppe aufzusuchen und
  • ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten,
  • mit Hilfsmitteln zum Schutz vor hitzebedingten gesundheitlichen Gefahren zu versorgen sowie
  • bei der Erlangung bzw. Mobilisierung ihrer persönlichen Selbsthilfekräfte (Empowerment) zu unterstützen.

Schutzräume

Das Angebot hält Rückzugsräume zum Schutz vor hohen Temperaturen zum Aufenthalt der angesprochenen Personengruppe im Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2024 vor. In diesen besteht die Möglichkeit, Hygieneangebote wahrzunehmen. Weiterhin wird eine Versorgung mit hitzerelevanten Hilfsmitteln angeboten, bietet eine niedrigschwellige Beratung zu den Themen Verhalten und Schutz bei hohen Temperaturen sowie eine niedrigschwellige Verweisberatung zu weiterführenden Angeboten wie Beratungsstellen für Menschen in Wohnungsnotfällen an. Die Rückzugsräume sollen tagsüber geöffnet sein, wobei ein Zeitraum zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr sicherzustellen ist.

Aufsuchen der Zielgruppe

Das Angebot ist sozialraumorientiert, sucht die Zielgruppe im Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2024 aktiv auf, bietet hitzerelevante Hilfsmittel sowie eine niedrigschwellige Beratung zu den Themen Verhalten und Schutz bei hohen Temperaturen an sowie eine niedrigschwellige Verweisberatung zu weiterführenden Angeboten wie Schutzräumen vor Hitze oder Beratungsstellen für Menschen in Wohnungsnotfällen. Die Hilfen sollen am Tage während der heißen Tageszeiten angeboten werden, wobei ein Zeitraum zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr sicherzustellen ist.

Anforderungen

Die Förderung erfolgt auf Antrag.

Im Rahmen einer Projektbeantragung sind folgende Anforderungen einzuhalten und im Antrag zu dokumentieren:
  • Projektbeschreibung sowie Darstellung der Methoden zu deren geplanter inhaltlicher Umsetzung einschließlich eines Finanzierungsplans (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und ggf. Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung),
  • Eine Beschreibung des Versorgungsbereiches mit fachlicher(-politischer) Einordnung in das System der Berliner Wohnungsnotfallhilfe,
  • Detaillierte Kenntnis der Berliner Wohnungsnotfallhilfe, des Hilfesystems, Infrastruktur sowie Wirkweise der Elemente werden vorausgesetzt.

Antragsfrist

Förderinteressierte reichen ihre Anträge bitte bis zum 17.05.2024 (Antragsfrist verlängert bis 24.05.2024) per E-Mail an wohnungslosenhilfe@senasgiva.berlin.de ein. Etwaige Rückfragen sind ebenfalls an diese E-Mail-Adresse zu richten.

Die Bewertung der Anträge erfolgt in der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Referat III F Wohnungslosenhilfe und –politik. Diese entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Zuwendungsbearbeitung inklusive der Bescheiderteilung und Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Berliner Bezirke im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung.

  • Projektaufruf zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Hitzehilfe im Jahr 2024

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