Ziel der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung ist es, hilfesuchende Menschen bei der Bewältigung von sozialen Problemen und Notlagen zu unterstützen, indem sie ein leicht zugängliches und barrierefreies Angebot der Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung vorhält. Die allgemeine unabhängige Sozialberatung steht allen Menschen offen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Konfession und Weltanschauung.
Sie ist mit ihrem niedrigschwelligen Angebot erster Anlaufpunkt und Clearingstelle im Netzwerk sozialer Einrichtungen und Dienste, insbesondere bei unklaren Zuständigkeiten oder Mehrfachproblematiken. Vorrangige Aufgaben sind die Durchführung einer Erstberatung, Abklärung eines weitergehenden Beratungsbedarfes und Vermittlung an spezialisierte Fachberatungsdienste. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym.
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung stellt ein niedrigschwelliges Angebot in den Berliner Bezirken dar, für das den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung Zuwendungsmittel zur Finanzierung der Angebote bei freien Trägern zur Verfügung gestellt werden (2021 insgesamt 1.298.000,00 Euro). Auswahl, Finanzierung und Begleitung der freien Träger erfolgt durch die Bezirke in eigener Verantwortung. Hierfür wurden durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Berliner Bezirke „Rahmenvorgaben für die Förderung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Bezirken“ erarbeitet.