Schuldner- und Insolvenzberatung ist Rechtsberatung und darf nur von bestimmten Berufsgruppen (sogenannten „geeigneten Personen“, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern) oder von staatlich anerkannten Beratungsstellen (sogenannten „geeigneten Stellen“) durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
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Inhaltsverzeichnis
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durch die Senatsverwaltung
- Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
- Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
- Kontopfändung bei Bezug von Sozialleistungen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Kontakt
Juliane Teske