Wohnen

Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung haben den Wunsch, wie ihre nicht behinderten Mitmenschen in einer eigenen Wohnung zu leben. Weil Behinderung jedoch oft gleichbedeutend mit Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsspielraums ist, müssen technische und personelle Hilfen zur Bewältigung des Alltags zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfen müssen so angelegt werden, dass Menschen mit Behinderung dort Unterstützung bekommen, wo sie unumgänglich ist, andererseits aber ihre Lern- und Entwicklungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird. Je nach Art und Schwere der Behinderung müssen gegebenenfalls besondere bauliche Anpassungen im Wohnbereich vorgenommen und darüber hinaus eventuell auch Betreuungsleistungen angeboten werden.

Wohnformen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können in einer eigenen Wohnung (gegebenenfalls mit Anpassungen für Rollstuhlbenutzer), in einem Heim, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Einzelwohnen leben. Die Heime, Wohngemeinschaften und das betreute Einzelwohnen verfügen jeweils über eine dem Betreuungsbedarf angepasste Versorgungsstruktur. Sie bieten ein abgestuftes, differenziertes Betreuungsangebot, das von wenigen Stunden in der Woche bis zu einer täglichen Rund-um-die-Uhr-Versorgung reicht.

Lotse Berlin – zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle für betreutes Wohnen

Für Anfragen zu Heimen, Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen und Herbergen steht Lotse Berlin als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle betreuter Wohnformen für Menschen mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbehinderungen zur Verfügung. Lotse Berlin ist ein von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales initiiertes und über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) gefördertes Projekt, das Bestandteil des seit 2011 geltenden Rahmenförderplans mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist.

Heime für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung, die auf ein Betreuungsangebot rund um die Uhr angewiesen sind, stehen in Berlin Heime zur Verfügung. Das Angebot kann von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden, die entweder tagsüber einer Arbeit oder einer Beschäftigung nachgehen (zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen) oder auf eine sonstige Tagesstrukturierung angewiesen sind. Die Größe einer Heimeinrichtung soll im Regelfall 40 Plätze betragen. Die einzelnen Wohngruppen sollen grundsätzlich über acht Plätze verfügen. Lotse Berlin hilft bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz.

Im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen im Land Berlin gibt es derzeit Veränderungen.

Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung

In Wohngemeinschaften beschränkt sich die Tagesbetreuung im Allgemeinen auf einige Stunden und die Bewohner gehen werktags einer Arbeit oder Beschäftigung nach. Es wird in der Regel keine Nachtwache oder Nachtbereitschaft angeboten. Die Bewohner müssen in der Lage sein, ihren Alltag zeitweise auch ohne Betreuung zu gestalten . Eine Wohngemeinschaft besteht gewöhnlich aus vier bis sechs Bewohnerinnen und Bewohnern. Lotse Berlin hilft bei der Suche nach einem geeigneten Wohngemeinschaftsplatz.

Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit Behinderung

Das betreute Einzelwohnen kommt zum einen für Personen in Betracht, die in hohem Maße selbstständig leben können, zum anderen für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft nicht geeignet ist und die alleine leben möchten. Lotse Berlin hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz.

Herbergen für Menschen mit Behinderung

Herbergen bieten wie Heime eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung an. Der Aufenthalt ist jedoch in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt. Herbergsplätze werden in Anspruch genommen, wenn Angehörige vorübergehend die Betreuung nicht sicherstellen können. Lotse Berlin hilft bei der Suche nach einem geeigneten Herbergsplatz.

Rollstuhlgerechte Wohnungen

Rollstuhlgerechte Wohnungen sind nach der DIN-Norm 18025 errichtete Wohnungen, die den Bedürfnissen von Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzern insbesondere bei der Ausstattung im Küchen- und Sanitärbereich angepasst sind. Rollstuhlbenutzerwohnungen sind in erster Linie für Menschen mit so schweren körperlichen Behinderungen gedacht, dass technische und bauliche Hilfen notwendig sind, um ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) stellt eine Datenbank zur Verfügung, über die rollstuhlgerechte Wohnungen gesucht werden können.

  • Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Integrierten Sozialprogramms

    PDF-Dokument (144.0 kB)

  • Rahmenfördervertrag des Landes Berlin mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege

    PDF-Dokument (168.7 kB)

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG) ist eine Rechtsvorschrift des Landes Berlin, welches 2010 in Kraft trat. Das Wohnteilhabegesetz löste damit im Land Berlin den ordnungsrechtlichen Teil des alten Heimgesetzes des Bundes (HeimG) ab, nachdem die Gesetzgebungszuständigkeit dafür im Zuge der Föderalismusreform auf die Bundesländer übergegangen war. Der zivilrechtliche Teil des bisherigen Heimgesetzes (HeimG) wurde durch das am 01. Oktober 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz-WBVG) des Bundes ersetzt.
Im Jahr 2021 wurde das Wohnteilhabegesetz (WTG) neu gefasst und mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2021 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Es löst zu diesem Zeitpunkt das bisher geltende Wohnteilhabegesetz (WTG) ab.

Projektaufruf zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger

Das Land Berlin fördert den Bau von Wohnungen, sowie den Erwerb von schlüsselfertigen Neubauwohnungen, die als betreute Wohneinrichtungen anerkannter sozialer Träger genutzt werden können, mit dem Ziel, dass Menschen, die unterstützungsbedürftig sind, in angemessener Weise mit Wohnraum versorgt werden können. Anträge auf Förderung sind bei der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Senatsverwaltung zu stellen.

Förederrichtlinien

  • Amtsblatt 25/2020

    PDF-Dokument (2.8 MB)