Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Stiftungsträger sind Bund, Länder und Kirchen. Durch die Arbeit der Stiftung sollen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, Unterstützung und Hilfen erhalten. Betroffen hiervon sind Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und in den Jahren 1949 bis 1990 in der DDR in diesen Einrichtungen untergebracht waren und noch heute unter den Folgen leiden.
Ziel der Stiftung ist die Anerkennung der leidvollen Erfahrungen durch- die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen,
- eine wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen stationären Unterbringung in Psychiatrie und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie
- die Aufklärung der Öffentlichkeit.