EU-Förderung

ESF

Berufliche Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderung

Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin fördert im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 das Instrument „Berufliche Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderung“ (Instrument 11).

Dabei werden Projekte zur Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen gefördert, die im Anschluss an das ESF-Projekt durch geeignete innovative Instrumentarien (zum Beispiel Kooperationen mit Unternehmen oder verbindliche Absprachen mit Praktikumsbetrieben zur Übernahme) den nahtlosen Übergang in eine reguläre Beschäftigung, Ausbildung oder Selbstständigkeit unterstützen.

Die Projekte müssen die Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der BA und die Arbeitsmarktmaßnahmen des Landes Berlin ergänzen. Sie richten sich an Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX.

Förderschwerpunkte und Kriterien im Instrument 11

Das Instrument 11 beeinhaltet zwei Förderschwerpunkte:
  • Verbesserung der Inklusion von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen mit Behinderungen und eine dauerhafte Beteiligung dieser Menschen am Erwerbsleben (Förderschwerpunkt 1)
  • Aktive Gestaltung des Übergangs von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, in den ersten Arbeitsmarkt (Förderschwerpunkt 2)
Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten folgende Kriterien erfüllen:
  • Erprobung der Arbeitsbelastung bzw. der im Projekt erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Unterstützung bei der Integration (integraler Bestandteil der Projekte) durch Coaching und sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden
  • Möglichkeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Teilabschlüsse zu erwerben (modulare Qualifizierung)
  • Möglichkeit, eine externe Prüfung vor der IHK oder der HWK abzulegen
  • Die Erreichung eines anerkannten Abschlusses ist anzustreben, mindestens jedoch die Erlangung eines qualifizierten Teilnahmezertifikats, in dem der Kompetenzzuwachs ausgewiesen und die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme dokumentiert wird. Hierfür sind eine Kompetenzbilanzierung bei Eintritt in die Maßnahme und eine Messung des Kompetenzfortschritts bei Beendigung der Maßnahme erforderlich.

Der Fördernehmer ist verpflichtet, die Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent aus Mitteln beizubringen, die zur Kofinanzierung eines ESF-Projekts geeignet sind. Die Kofinanzierung ist zwingend sicherzustellen.

Nähere Informationen zu ESF-Projekten sowie zu Projektaufrufen für das Instrument 11 bietet die Internetseite der EFG Europäisches Fördermanagement GmbH.

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