Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin fördert im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 das Instrument „Berufliche Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderung“ (Instrument 11).
Dabei werden Projekte zur Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen gefördert, die im Anschluss an das ESF-Projekt durch geeignete innovative Instrumentarien (zum Beispiel Kooperationen mit Unternehmen oder verbindliche Absprachen mit Praktikumsbetrieben zur Übernahme) den nahtlosen Übergang in eine reguläre Beschäftigung, Ausbildung oder Selbstständigkeit unterstützen.
Die Projekte müssen die Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der BA und die Arbeitsmarktmaßnahmen des Landes Berlin ergänzen. Sie richten sich an Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX.