Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches und unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörigen geschaffen. Diesbezüglich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30. Mai 2017 die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht. Seitdem wurden für die Beratung zu Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe bundesweit mehr als 400 Beratungsstellen eröffnet, davon allein 17 in Berlin. Diese EUTB-Beratungsstellen zeichnen sich durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen sind sie unabhängig, das heißt, die Beratenden sind niemandem verpflichtet als der Person, die sie beraten. Zum anderen arbeiten die Beratungsstellen mit sogenannten Peers, wodurch die Beratung nach aller Möglichkeit durch Menschen mit Behinderungen stattfindet.
Weitere Informationen sowie Auskünfte über nahe gelegene Beratungsstellen auf der Seite der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.