Der Berliner Teilhabebeirat begleitet fachlich die Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB IX). Er hat sich im September 2020 neu konstituiert und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer sowie der Verbände für Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Entsendung der Mitglieder erfolgt durch den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, den Landesbeirat für psychische Gesundheit, die Mitglieder der LIGA Berlin, den Rat der Bürgermeister und die Hauptverwaltungen. Inhaltlich ist der Berliner Teilhabebeirat Impulsgeber für die Förderung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Land Berlin. Durch ihn sollen die Perspektiven von Menschen mit Beeinträchtigungen und der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe einbezogen werden, um gemeinsam mit Verwaltung und Politik Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Die gesetzliche Grundlage des Berliner Teilhabebeirats bildet der § 9 AG SGB IX. Er bildet die in § 94 Absatz 4 SGB IX vorgeschriebene Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe. Laut Geschäftsordnung tagt der Berliner Teilhabebeirat mindestens zwei Mal im Jahr.