Die Anmeldung und das Programm 2024 stehen unter diesem Link der Alice Salomon Hochschule Berlin zur Verfügung: Alice Salomon Hochschule
Hintergrund und Zielgruppe
Die Umsetzung des BTHG bedeutet zum einen erhebliche rechtliche Veränderungen, zum anderen einen Haltungs- und Perspektivwechsel.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und ihre Selbstbestimmung stehen mit dem BTHG im Mittelpunkt. Rechtlich drückt sich diese Veränderung darin aus, dass der Leistungsbereich der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgelöst und in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – eingefügt wurde. Daraus resultieren für die Fachkräfte des Trägers der Eingliederungshilfe des Landes Berlin diverse neue Aufgaben, z.B. hinsichtlich der umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsaufgabe (§ 106 SGB IX) und der nun ICF orientierten Bedarfsermittlung mit dem TIB.
Um die Fachkräfte gut auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, musste entsprechend ein neues Fortbildungskonzept entwickelt werden.
Das Gesetz schreibt vor, dass Fachkräfte zum Einsatz kommen müssen, die über folgende Kenntnisse verfügen sollen:
- Sozial- und Verwaltungsrecht,
- leistungsberechtigter Personenkreis nach § 99 SGB IX
- Teilhabebedarfe und Teilhabebarriere
- regionaler Sozialraum und seine Möglichkeiten zur Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe
- Kommunikation mit allen Beteiligten
(vgl. § 97 SGB IX)
Die Perspektive und das Erfahrungswissen von Menschen mit Behinderung stehen dabei maßgeblich im Vordergrund.
Die Fachdienste des Trägers der Eingliederungshilfe heißen in Berlin Teilhabefachdienste Soziales. Die dort tätigen Fachkräfte setzen sich aus Teilhabeplaner:innen und Leistungskoordinator:innen zusammen. Die Teilhabeplaner:innen weisen i.d.R. eher einen sozial-/heilpädagogischen Hintergrund auf und sind vorrangig Ansprechperson für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen in allen Fragen der Hilfeplanung. Die Leistungskoordinator:innen haben i.d.R. eher einen verwaltungswissenschaftlichen Hintergrund und sind- wie der Name bereits verrät- zuständig für die Koordination der Leistung. Teilhabefachdienste sind in allen 12 Berliner Sozialämtern sowie im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), hier für den Bereich Persönliche Assistenz, eingerichtet.
Seit 2019 haben bereits eine Reihe von Schulungen stattgefunden, um die Fachkräfte auf die Einführung des TIB vorzubereiten. Seit dem zweiten Halbjahr 2021 übernimmt die Alice-Salomon Hochschule die weiteren fachlichen Fortbildungen und bietet dazu ein umfangreiches Programm an.
Zudem werden die Fachkräfte in der Einführungsphase des TIB im Rahmen eines externen Coaching von erfahrenen Trainer:innen in Einzelberatungen und Fachworkshops unterstützt.
Konzept und Umsetzung
1. Fortbildungskonzept der Alice Salomon Hochschule Berlin
2019 beauftragte die SenIAS die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten, an den Praxisbedarfen der Teilhabefachdienste orientierten Qualifizierungskonzeptes. Unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Köbsell, Fachbereich Disabilty Studies, erstellte die Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH) ein erstes Qualifizierungskonzept , das dem Teilhabebeirat Berlin vorgestellt wurde. Dieses Konzept setzt die Senatsverwaltung für Soziales seitdem schrittweise um:
2. Ad-Hoc-Fortbildungen 2019- 2021
a) Mitte 2019 wurden die Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe in einem Ad-hoc-Programm kursorisch geschult. Inhalte dieses Programms waren:
- Rechtliche Änderungen zum 01.01.2020,
- Paradigmenwechsel des BTHG,
- Einführung in ICF und das neue Bedarfsfeststellungsinstrument und
- Anwendung in OPEN-PROSOZ (Fachsoftware)
b) Seit Beginn 2020 wurde anschließend in Kooperation mit der VAk Berlin eine 4-tägige Schulungsreihe mit dem Titel „Gesamtplanverfahren gem. Kapitel 7 SGB IX“ umgesetzt. Die Schulung bestand aus zwei Modulen:
(1) Bedarfsermittlung auf Grundlage der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) nach § 118 SGB IX, und
(2) Gesprächsführung im Kontext der Sozialraumorientierung (SRO)
Die Schulungsreihe wurde bis Mitte 2021 insgesamt 10 Mal mit durchschnittlich 20-25 Teilnehmenden (TN) aus den Teilhabefachdiensten Soziales durchgeführt.
3. Regel- Qualifizierungsprogramm
Die regelhafte Umsetzung des Programms beginnt mit der „Qualifizierung 2021“ (s. erste Überschrift ganz oben auf dieser Seite) und soll auch in 2022 kontinuierlich fortgesetzt werden.