Das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe nach § 117 SGB IX ist das Verwaltungsverfahren, mit dem die Wünsche der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen aufgenommen und die Ziele sowie der individuelle Bedarf an Teilhabeleistungen ermittelt werden. In Berlin ist das Gesamtplanverfahren als ein Verfahrenskreislauf konzipiert, in dem die einzelnen Schritte von der Antragsstellung über die Umsetzung der Leistung bis hin zur Evaluation beschrieben werden.
Die Vorstellungen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen stehen dabei im Vordergrund. Der gesamte Prozess wird vom Teilhabefachdienst Eingliederungshilfe der sozialen Bezirksämter gemeinsam mit der antragstellenden Person durchgeführt.