Der Senat von Berlin sieht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ziel des Senats ist es, Berlin zu einer inklusiven Stadt umzubauen und damit die Belange der Menschen mit Behinderungen in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu rücken.
Die zehn Behindertenpolitischen Leitlinien wurden 2011 vom Senat beschlossen und bilden die Inhalte der UN-BRK ab (Drucksache 16/4265 des Abgeordnetenhauses von Berlin). Sie sind der Aktionsplan des Landes Berlin, mit dem die UN-BRK verpflichtend umgesetzt wird.
Im Mai 2015 wurden die zehn Behindertenpolitischen Leitlinien zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 konkretisiert (Drucksache D-308/2015). Die Senatsressorts wurden damit verbindlich beauftragt, die Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 in eigener Zuständigkeit umzusetzen.
Im Behindertenbericht 2015 wurde der aktuelle Umsetzungsstand der zehn Behindertenpolitischen Leitlinien vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 dargestellt.
Um die Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin zu koordinieren und zu operationalisieren, wurden in den einzelnen Senatsverwaltungen Kompetenz- und Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese treffen sich drei bis vier Mal pro Jahr in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK (AG UN-BRK).