Entsprechend den Regelungen des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) unterrichtet der Senat das Berliner Abgeordnetenhaus regelmäßig über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung der Teilhabe im Land Berlin.
Der aktuelle Teilhabebericht 2019 wurde auf der 232. Sitzung des Senats am 06.07.2021 beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In der Presseerklärung vom 06.07.2021 wurde insbesondere hervorgehoben, dass es sich bei diesem Bericht im Vergleich zu den vorherigen Behindertenberichten um eine neue Form der Berichterstattung handelt.
Diese neue Form einer auf lebenslagenorientierten und auf Indikatoren gestützte Berichterstattung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung von politischen Aktivitäten/Maßnahmen und rechtlichen Regelungen ermöglicht es, Entwicklungen und Veränderungen bei der Teilhabe wie auch den Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen im Land Berlin konkreter als bisher darzustellen. Dabei ist es das Ziel, zukünftig Handlungsnotwendigkeiten für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Land Berlin besser erkennen zu können.
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