Menschen mit Behinderung

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Die Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin ist gleichermaßen Ziel und Pflicht des Berliner Senats. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist in besonderem Maße gefordert, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern, bestehende Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen und im sozialen Bereich zu sichern. Dies betrifft zum Beispiel das Wohnen, das Arbeiten, die Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe an den Angeboten der Stadt sowie die Sicherstellung von erforderlichen Hilfen.

Behindertenpolitik

Behindertenpolitik

Allgemeine Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen der Berliner Behindertenpolitik setzen neben der UN-Behindertenrechtskonvention die Verfassung von Berlin, das Landesgleichberechtigungsgesetz und der Rahmenfördervertrag des Landes Berlin – umgesetzt über die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung. Behindertenpolitik

Junger Mann im Rollstuhl genießt seinen Kaffee und das Müsli am Morgen, während er beiläufig in einem Buch auf seinem Tisch liest

Eingliederungshilfe (SGB IX)

Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt und ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen Eingliederungshilfe (SGB IX)

Erwerbsleben

Erwerbsleben

Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden hier Informationen zur beruflichen Integration und Qualifikation: zu Arbeitsplätzen und Werkstätten für behinderte Menschen, zum Budget für Arbeit, zu Förderbereichen und Rechtsgrundlagen. Erwerbsleben

Teilhabe

Teilhabe

Mit den neuen Regelungen des SGB IX rücken die für Berlin zuständigen Behörden die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die Vermeidung von Benachteiligungen ins Zentrum ihrer Arbeit. Teilhabe

Wohnen

Wohnen

Für Menschen mit Behinderungen werden in Berlin über Datenbanken und eine zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle verschiedene Wohnformen angeboten: Heime und Wohngemeinschaften, Herbergen, betreutes Einzelwohnen oder rollstuhlgerechte Wohnungen. Wohnen

Mobilität

Mobilität

Das Land Berlin hält für Menschen mit Behinderungen, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht ohne Hilfe nutzen können, einen Sonderfahrdienst für Freizeitfahrten bereit. Die Mobidat-Datenbank informiert über Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von zahlreichen Berliner Einrichtungen. Mobilität

Freizeitprojekte

Freizeitprojekte

Das Land Berlin unterstützt zahlreiche Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen: kulturelle Veranstaltungen, Kurse und Projekte, Feste und Reisen. Die Seite nennt Projekte und Veranstaltungen von verschiedenen Berliner Anbietern mit Kontaktinformationen. Freizeitprojekte

ESF

EU-Förderung

Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Projekte zur Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen: Damit soll der Übergang in eine reguläre Beschäftigung, Ausbildung oder Selbstständigkeit ermöglicht werden. EU-Förderung

stiftung-anerkennung-hilfe

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Durch die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe sollen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, Unterstützung und Hilfen erhalten. Stiftung Anerkennung und Hilfe

  • Berliner Rat-Geber für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache

    PDF-Dokument (4.9 MB)

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