Technisches Problem
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Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.
Schreiben vom 03.11.2011 über Ambulante Pflege, neue Stunden-Vergütung für LK 32 ab 01.10.2011
Ab 01.10.2011 entfallen die gestaffelten Stundenentgelte (19,96 Euro, 17,90 Euro, 13,29 Euro) sowie die Einsatzpauschale (6,65 Euro) für LK 32.
Sie werden durch einheitliche Stundenentgelte für alle Stunden (1-24) ersetzt. Die Einsatzpauschale entfällt.
Allerdings unterscheiden sich nun die Stundenentgelte der verschiedenen Pflegedienste.
Die Anpassung der Stundenentgelte wurde erforderlich, da die letzte Erhöhung der Stundenentgelte 2001 erfolgte. Für die Verhandlung eines einheitlichen Stundensatzes haben sich unter anderem 3 Pflegedienste, die Assistenzpflege leisten, erfolgreich auf politischer Ebene eingesetzt. Darüber hinaus muss nach dem Urteil vom 17.12.2009 – Az B 3 P 3/08 R – des Bundessozialgerichtes (BSG) eine (branchenübliche) tarifgerechte Entlohnung als wirtschaftlich angemessen bei der Vergütungsfindung berücksichtigt werden.
Bei der Vergütung wird nach 2 Gruppen unterschieden:
Gruppe 1 – Pflegedienste mit Einzelvereinbarungen für LK 32
Gruppe 1 – Pflegedienste mit Einzelvereinbarungen für LK 32
Die Pflegedienste mit Einzelvereinbarungen (s. Anlage ) werden ihre Beschäftigten nach branchenüblichem Tarif entlohnen. Mit Nachweis der Bindung an den branchenüblichen Tarif wurden mit diesen Pflegediensten über die neuen Entgelte Einzel-Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen.
Die Angleichung an die tarifgerechte Vergütung erfolgt – ähnlich wie bei den Beschäftigten des Landes Berlin – in Stufen.
Zeitraum | Vergütung pro Stunde |
---|---|
01.10.2011 – 31.12.2013 | 21,83 Euro |
01.01.2014 – 31.12.2015 | 23,21 Euro |
Gruppe 2 – Pflegedienste ohne Einzelvereinbarungen für LK 32
Gruppe 2 – Pflegedienste ohne Einzelvereinbarungen für LK 32
Mit Ausnahme dieser von der zuständigen Senatsverwaltung in einer gesonderten Liste benannten Pflegedienste, bemisst sich für alle anderen Pflegedienste die Stundenvergütung des LK 32 mit einer Punktzahl von 454 Punkten pro Stunde. Diese Punktzahl ergibt sich aus einer speziellen Bewertung des Anteils der von den Assistenznehmern bzw. Assistenznehmerinnen abgerufenen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen in einer Stunde Assistenz. Hieraus ergeben sich bei den derzeit möglichen Punktwerten folgende Stundenvergütungen. Die kaufmännische Rundung ist bei der Berechnung der Stundenvergütung erfolgt.
Punktwerte in Euro 2011 | Punktzahl/Stunde | Vergütung/Stunde in Euro |
---|---|---|
0,03980 | 454 | 18,07 |
0,04000 | 454 | 18,16 |
0,04080 | 454 | 18,52 |
0,04200 | 454 | 19,07 |
0,04119 | 454 | 18,70 |
0,04140 | 454 | 18,80 |
0,04223 | 454 | 19,17 |
0,04347 | 454 | 19,74 |
Statistik für alle
Statistik für alle
Für alle Pflegedienste, die LK 32 abrechnen, wird künftig eine einheitliche Statistik über die erbrachten Stunden gegliedert nach Stundenumfang, Pflegestufe und zusätzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe verbindlich, die halbjährig zu erstellen ist und durch das Fachreferat (derzeitiges Stellenzeichen I E 24) gepflegt wird (Muster ).
Dies ermöglicht sowohl den Bezirksämtern als auch uns künftig einen besseren Überblick über diese in der Regel zeitlich umfangreichen Pflegen zu gewinnen.
Die Anlage 9 des Rundschreiben I Nr. 4/2005 über Ambulante Versorgung Hilfe- und Pflegebedürftiger (“Persönliche Assistenz und zeitlich umfangreiche Pflegen“) wird ersetzt durch die Anlage 2 zum Beschluss Nr. 6/2011 (Ergänzung Ziff 22.4 BRV; Änderung der Vereinbarung “Persönl. Assistenz” (LK 32)) der Kommission 75.
Die neuen Regelungen sind im Berliner Rahmenvertrag (hier: Beschluss 6/2011 der Kommission 75 ) verankert.
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Anlage 2 – Muster Statistikformular
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- Rundschreiben I Nr. 04/2005 über Ambulante Versorgung Hilfe- und Pflegebedürftiger
- Vertragsangelegenheiten nach dem SGB XI und SGB XII()
- Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Soziales()
- Schreiben vom 22.12.2016 über neue Vergütungsvereinbarungen der Pflegedienste in Berlin nach § 89 SGB XI ab 01.01.2017
Archiv
Archiv
- Rundschreiben I Nr. 02/2007 über Ambulante Pflege in Berlin – neue Verträge ab 01.01.2007
- Schreiben vom 7. Juni 2011 über neue Vergütungsvereinbarungen der Pflegedienste in Berlin ab 01.06.2011
- Schreiben vom 24. Februar 2014 über neue Vergütungsvereinbarungen der Pflegedienste in Berlin nach § 89 SGB XI ab 01.04.2014
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales