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Betraege AsylbLG (Archiv)
ARCHIV: Schreiben vom 26. Oktober 2001
ARCHIV: Schreiben vom 26. Oktober 2001
über Umstellung der im Asylbewerberleistungsgesetz enthaltenen Beträge auf Euro
über Umstellung der im Asylbewerberleistungsgesetz enthaltenen Beträge auf Euro
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- aufgehoben mit Rundschreiben II Nr. 04/2012 vom 27.07.2012 –
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, dass die Umrechnung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genannten DM-Beträge centgenau zu erfolgen habe.
Nachfolgend gebe ich daher als Serviceleistung die ab 01.01.2002 geltenden Euro-Beträge bekannt sowie die ab 01. Januar 2005 geltenden gerundeten Beträge nach § 5 Abs. 2 sowie § 13 Abs. 2 AsylbLG:
Rechtsgrundlage AsylbLG | Stichwort | Euro-Betrag ab 1.1.2002 |
---|---|---|
§ 3 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 1. | „Taschengeld“ bis Vollendung des 14. Lebensjahres | 20,45 |
§ 3 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 2. | „Taschengeld“ ab Beginn des 15. Lebensjahres | 40,90 |
§ 3 Abs. 1 Satz 5 | „Taschengeld“ in Abschiebungs-/Untersuchungshaft bis Vollendung des 14. Lebensjahres | 14,32 |
§ 3 Abs. 1 Satz 5 | „Taschengeld“ in Abschiebungs-/Untersuchungshaft ab Beginn des 15. Lebensjahres | 28,63 |
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1. | Wert/Sachleistung für Haushaltsvorstand | 184,07 |
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2. | Wert/Sachleistung für Angeh. bis Vollendung des 7. Lebensjahres | 112,48 |
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 3. | Wert/Sachleistung für Angeh. ab Beginn des 8. Lebensjahres | 158,50 |
§ 5 Abs. 2 | Stundensatz der Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit | 1,05 |
§ 8 Abs. 2 | Zuschuss bei Verpflichtungserklärung (Höchstbetrag) | 81,80 |
§ 13 Abs. 2 | Geldbuße bei Verstoß gegen Meldepflicht bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit | 5.000,00 |
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
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- Asylbewerberleistungsgesetz
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales