Für die nicht verfahrensfreien Vorhaben nach der Bauordnung für Berlin finden am Bau Beteiligte hier die erforderlichen Formulare der Berliner Bauaufsicht. Die Formulare sind aufgrund § 1 Abs. 3 der Bauverfahrensverordnung verbindlich für bauaufsichtliche Verfahren zu verwenden.
Sollte für Ihr spezielles Anliegen kein Formular vorhanden sein, werden Ihre formlosen Dokumente gern entgegengenommen (Dies gilt insbesondere für: Bau- und Betriebsbeschreibungen, Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung u.a.).
Wir sind bemüht, “fremde” Formulare anderer Behörden und Dienststellen, die von am Bau Beteiligten im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren regelmäßig vorgelegt werden müssen, aufzulisten und entsprechend zu verbinden. Diese finden Sie unter der Überschrift Baunebenrecht. Die Aufstellung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der Informationen und Daten ergeben, ist ausgeschlossen.
Es sind immer die aktuellen Formulare von dieser Seite zu verwenden. Bei gewerblicher Nutzung bitten wir Sie, einen Link auf unsere Seite zu verwenden.
Für den Fall der Weiterverwendung der Formulare sind die nach § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) entsprechend anzuwendenden urheberrechtlichen Bestimmungen über das Änderungsverbot und über die Quellenangaben zu beachten (§§ 62 und 63 UrhG).
Die Aktualisierung der Formulare erfolgt fortlaufend. Formulare, die nach Inkrafttreten einer neuen oder geänderten Rechtsvorschrift ggf. noch nicht aktualisiert wurden, sind weiterhin zu verwenden und auf dem Ausdruck handschriftlich anzupassen.
Bitte beachten Sie für Ihre Anträge die Bauverfahrensverordnung und nutzen Sie den Leitfaden zum Baunebenrecht, um zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.