Berliner Bauaufsicht

Bitte beachten Sie, dass über den Kontakt keine Auskünfte zu den Inhalten von Formularen für konkrete Bauvorhaben und den Verfahren im Einzelnen erteilt werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht des Bezirkes, in welchem das betroffene Grundstück liegt.

Für die Vordrucke des Baunebenrechts zeichnen andere Dienststellen verantwortlich.

Bauaufsichtsämter der Bezirke

Wichtige Informationen zu den Formularen der Berliner Bauaufsicht

Für die nicht verfahrensfreien Vorhaben nach der Bauordnung für Berlin finden am Bau Beteiligte hier die erforderlichen Formulare der Berliner Bauaufsicht. Die Formulare sind aufgrund § 1 Abs. 3 der Bauverfahrensverordnung verbindlich für bauaufsichtliche Verfahren zu verwenden.

Sollte für Ihr spezielles Anliegen kein Formular vorhanden sein, werden Ihre formlosen Dokumente gern entgegengenommen (Dies gilt insbesondere für: Bau- und Betriebsbeschreibungen, Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung u.a.).

Wir sind bemüht, “fremde” Formulare anderer Behörden und Dienststellen, die von am Bau Beteiligten im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren regelmäßig vorgelegt werden müssen, aufzulisten und entsprechend zu verbinden. Diese finden Sie unter der Überschrift Baunebenrecht. Die Aufstellung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der Informationen und Daten ergeben, ist ausgeschlossen.

Es sind immer die aktuellen Formulare von dieser Seite zu verwenden. Bei gewerblicher Nutzung bitten wir Sie, einen Link auf unsere Seite zu verwenden.

Für den Fall der Weiterverwendung der Formulare sind die nach § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) entsprechend anzuwendenden urheberrechtlichen Bestimmungen über das Änderungsverbot und über die Quellenangaben zu beachten (§§ 62 und 63 UrhG).

Die Aktualisierung der Formulare erfolgt fortlaufend. Formulare, die nach Inkrafttreten einer neuen oder geänderten Rechtsvorschrift ggf. noch nicht aktualisiert wurden, sind weiterhin zu verwenden und auf dem Ausdruck handschriftlich anzupassen.

Bitte beachten Sie für Ihre Anträge die Bauverfahrensverordnung und nutzen Sie den Leitfaden zum Baunebenrecht, um zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Bauanträge ONLINE

Ab sofort können Bauanträge in folgenden Bezirken bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung ONLINE gestellt werden:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Mitte
  • Pankow
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Treptow-Köpenick
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Liegt Ihr geplantes Bauvorhaben in einem dieser Bezirke bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung, können Sie mit Hilfe eines Online-Formular-Assistenten Ihren Antrag erstellen und alle Bauvorlagen/Unterlagen digital einreichen.

Wählen Sie dazu den entsprechenden Assistenten aus.

Weitere Erklärungen erhalten Sie auf der Startseite des jeweiligen Assistenten.

Beachten Sie bitte, dass auch weiterhin Bauvorlagen und Unterlagen in Papier eingereicht werden müssen. Ihr Antrag gilt beim Bauaufsichtsamt erst dann als eingegangen, wenn das unterschriebene Antragsformular dort vorliegt.

Informationen zur Datenverarbeitung

  • Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

    Bitte beachten Sie unsere neue Datenschutzerklärung für den Bereich Bauaufsicht!

    PDF-Dokument (169.0 kB) - Stand: 01.04.2021

Technische Hinweise