Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkostenversicherung“. Das bedeutet: Kosten, die die Pflegeversicherung nicht abdeckt, müssen pflegebedürftige Menschen selbst tragen. Da die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung auch nach dem 1. September 2022 unverändert bleiben, sind die Kosten zur Umsetzung des Bundesgesetzes von Ihnen (den Versicherten) selbst zu tragen. Das wird sich in steigenden Eigenbeteiligungen widerspiegeln.
Sofern Sie die notwendigen Pflegeleistungen nicht mehr selbst finanzieren können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt Ihren Bedarf zu melden und Leistungen der Hilfe zur Pflege prüfen zu lassen. Für notwendige Leistungen zur Bedarfsdeckung tritt der Sozialstaat ein, wenn die eigenen Mittel der Pflegebedürftigen (aus eigenem Einkommen oder Vermögen) dazu nicht ausreichen. Eine Kostenbeteiligung der Kinder für ihre Eltern greift erst ab einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro.
Einen ersten Überblick, wohin Sie sich wenden können, finden bei den Sozialämtern:
Sozialämter – Standorte – Service Berlin
Sie können sich auch von den Berliner Pflegestützpunkten beraten lassen, ob für Sie auch weitere Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung oder die Einbeziehung anderer Leistungserbringer in Frage kommen. Einen Überblick über die Pflegestützpunkte, die in allen Berliner Bezirken vertreten sind, finden Sie auf der Webseite der Plegestützpunkte.
Pflegestützpunkte Berlin