Persönliche Assistenz
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Die Leistung ‘Persönliche Assistenz’ im Bereich der ambulanten Pflege wurde speziell für Menschen mit Körperbehinderung entwickelt, die einen sehr hohen, vielschichtigen und nur begrenzt planbaren Hilfebedarf haben. Seit 01.01.2020 ist für die zentrale Bearbeitung das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
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