Am 14.01.2021 ist die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) zur Regelung der Nachbarschaftshilfe in Berlin in Kraft getreten.
Mit der Einführung wird eine Anpassung an die Bedarfslage der Pflegebedürftigen in Berlin vorgenommen und die Unterstützung durch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer aus dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich.
Für die Nachbarschaftshilfe gelten folgende Voraussetzungen:
- Helfende müssen volljährig sein,
- dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der unterstützten Person leben,
- nicht bis zum zweiten Grad mit diesem verwandt oder verschwägert und nicht als deren Pflegeperson tätig sein.
- Es dürfen nur Unterstützungsleistungen mit ausschließlich niedrigschwelligem Charakter bei höchstens zwei Pflegebedürftigen erbracht werden
- Teilnahme des oder der Nachbarschaftshelfenden an einer 6stündigen Schulung. Bei Vorliegen eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI oder einer Ausbildung in der Pflege oder Sozialarbeit ist eine zweistündige Informationsveranstaltung zu absolvieren.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegenden Person registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal 8 Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages in Rechnung stellen.
Die Termine und Kontaktdaten zu den Schulungen, eine FAQ-Liste sowie die Vordrucke zur Anmeldung der Schulung, der Registrierung bei der Pflegekasse und eine Selbsterklärung des Nachbarschaftshelfers sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung zum Download bereitgestellt.
Auch einen Flyer zur Nachbarschaftshilfe finden Sie dort weiter unten in verschiedenen Sprachen: