- Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
- hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuungsmaßnahmen (als Pflegesachleistung)
- Beratung in Fragen zum Leistungsangebot und zur Finanzierung der Leistungen
- Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
- Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
- seelsorgerische Begleitung (bei karitativen Sozialstationen)
- weitere Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Begleitdienste, Mittagstisch)
Ambulante Pflege
Bild: Miriam Dörr - Fotolia.com
Ambulante Pflegedienste unterstützen den Verbleib von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause, indem sie im Bedarfsfall die pflegerische Versorgung sichern und den Alltag durch Hilfe im Haushalt erleichtern. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn diese Hilfen nicht leisten können oder die Betroffenen die professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst bevorzugen.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3140
- E-Mail an die Abteilung Pflege senden