Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Zuständig für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die für Pflege zuständige Senatsverwaltung.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Angebote sind in der Rechtsverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO) geregelt.
Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO

Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Die Berechtigung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI Absatz 1 Nummer 1-3 anbieten und mit den Pflegekassen abrechnen zu können, setzt die Anerkennung des Landes Berlin als Angebot zur Unterstützung im Alltag voraus. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im § 3 der Pflegeunterstützungsverordnung geregelt.

Voraussetzung zur Anerkennung ist unter anderem der Rechtsstatus einer juristischen Person (z.B.: GmbH, UG, e.V.) und die Arbeit mit mindestens drei ehrenamtlichen bzw. hauptamtlichen Helferinnen oder Helfern unter Anleitung und Betreuung einer Fachkraft nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 PuVO (mindestens dreijährige Ausbildung). Eine Anerkennung für Einzelunternehmen ist nicht möglich.

Der Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ist formlos schriftlich oder elektronisch in der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung zu stellen.

Dem Antrag beizufügen ist

  • ein Konzept über das beabsichtigte Leistungsangebot,
  • das Curriculum zur Schulung der im Angebot Beschäftigten,
  • Nachweise zur Qualifikation der Fachkraft (Diplom oder Abschlusszeugnis),
  • Nachweis zum Eintrag ins Handelsregister oder Vereinsregister,
  • Haftpflichtversicherung für die Helferinnen und Helfer.

Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO)

Weitere Informationen zur Antragstellung

Zu berücksichtigen sind bei Beantragung als Angebot zur Unterstützung im Alltag auch die mit der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) eingeführten Qualitätsstandards (Mindeststandards).

Auf der Homepage des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung erhalten Sie weitere Informationen sowie die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) und die Qualitätsstandards zum Download:
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung

  • Qualitätsstandards für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

    PDF-Dokument (132.1 kB)

  • Konzeptgliederung für Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

    PDF-Dokument (20.4 kB)

  • Häufig gestellte Fragen - FAQ zur Antragstellung bzgl. der Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI i.V.m. § 3 Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO)

    PDF-Dokument

Beratung zu Anerkennung und erstmaliger Förderung

Fragen zur Anerkennung und erstmaligen Förderung im Bereich von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beantwortet die

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Oranienstraße 106
10969 Berlin

E-Mail siehe Angabe zur Ansprechperson.

Die Anerkennung nach Landesrecht begründet keinen Anspruch auf öffentliche Zuwendungen nach § 45c Absatz 1 SGB XI, ist jedoch Voraussetzung, um diese Fördermittel beantragen zu können.