Informationen für Vereine und Initiativen

Landesbeirat - Vereine

Wahlberechtigt für die Wahl des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze sind Vereine und Initiativen, die bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in der öffentlichen Liste eingetragen sind. Die Vereine und Initiativen müssen:

  • in Berlin aktiv sein und eine Rom*nja- oder eine Rom*nja- und Sinti*zze-Selbstorganisation sein, von der mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder der ethnischen Minderheit der Roma angehören und
  • entweder im Berliner Vereinsregister registriert sein oder über inhaltliche Projekterfahrung sowie eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom_nja und Sinti_zze verfügen
  • sich auf der öffentlichen Liste nach PartMigG § 18 eintragen lassen
  • dem Wahlvorstand mitteilen, wer sie auf der Wahlversammlung repräsentieren soll (wer für den Verein/die Initiative abstimmt)

Jeder Verein/jede Initiative kann bis zu drei Personen entsenden.

Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen, die sich bis zum 23. September 2024 in die öffentliche Liste eintragen lassen. Die öffentliche Liste wird nach der Fertigstellung ab dem 21.10.2024 hier veröffentlicht.

Vereine und Initiativen, die in die öffentliche Liste für die Wahl zum Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze aufgenommen werden möchten, füllen bitte das folgende Formular aus: Antrag auf Eintragung in die öffentliche Liste