Eintrag in die öffentliche Liste für Vereine und Initiativen

Landesbeirat - Vereine

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Antrag auf Eintragung in die öffentliche Liste gem. § 18 Abs. 4 Partizipationsgesetzes (PartMigG) des Landes Berlin (vom 5. Juli 2021, GVBI. S. 842)

Antragsteller*in

Anschrift

Eingabebeispiel: (030) 123 456 89

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Eingabebeispiel: https://www.berlin.de

Achtung: Bitte teilen Sie uns per E-Mail bis zum 23.09.24 Vor-und Nachnamen der Person bzw. der Personen mit, die für Ihren Verein/Ihre Initiative abstimmungsberechtigt ist bzw. sind.

Für Vereine (ab hier füllen nur Vereine aus)

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Für Initiativen (ab hier füllen nur Initiativen aus)

Ich erkläre an Eides Statt die Richtigkeit der folgenden Angaben:
1. Name, Anschrift und Rechtsform des Vereins,
2. Namen der Vorstandsmitglieder und Angaben zu deren Migrationsgeschichte,
3. Vereinssatzung,
4. Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister oder, bei noch nicht eingetragenen Änderungen, Protokoll der letzten Mitgliederversammlung und
5. Selbstauskunft zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstorganisation von Menschen mit Migrationsgeschichte nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Wahl zum Landesbeirat für Partizipation.

Ich erkenne die fortlaufende Informationspflicht nach § 5 der Verordnung über die Wahl zum Landesbeirat für Partizipation an.

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir in diesem Formular eingegebenen weiteren Daten und nehme zur Kenntnis, dass bei falschen Angaben der Verein ggf. aus der Öffentlichen Liste der ausgetragen wird.

Hinweise

Auf der öffentlichen Liste werden ausschließlich der Name des Vereins oder der Initiative genannt, es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die weiteren Informationen dienen dem Wahlvorstand lediglich zur Prüfung der Voraussetzungen der Wahlberechtigung.
Nach § 3 (7) der „Verordnung über das Wahlverfahren zum Beirat für Angelegenheiten von Roma und Sinti“ haben Änderungen des Namens, der Anschrift, der Rechtsform, der Satzung oder des Vorstandes der in der öffentlichen Liste eingetragenen Vereine unverzüglich nach Eintritt der Änderung der für den Beirat zuständigen Senatsverwaltung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Im Falle der Änderung der Satzung ist die geänderte Fassung vorzulegen.
Nach § 3 (8) der „Verordnung über das Wahlverfahren zum Beirat für Angelegenheiten von Roma und Sinti“ gilt entsprechendes für Initiativen in Bezug auf Änderungen der Personen in vorstandsähnlicher Funktion und Änderung der Zielsetzung der Initiative.
Nach § 3 (9) „Verordnung über das Wahlverfahren zum Beirat für Angelegenheiten von Roma und Sinti“ werden Vereine und Initiativen von der öffentlichen Liste gestrichen, wenn eine Voraussetzung für ihre Eintragung wegfällt. Vereine und Initiativen können von ihr gestrichen werden, wenn sie Änderungen nicht unverzüglich mitteilen.

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

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    Anschrift:
    Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
    Oranienstraße 106
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