Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher hat die Landesregierung im Januar 2019 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Normenkontrollantrag wurde nach der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erweitert. Außerdem wurde der Normenkontrollantrag nun veröffentlicht. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wir im Jahr 2022 gerechnet.
Hierzu erklärt Verbraucherschutzsenator Dr. Dirk Behrendt:
„Es ist unethisch und inakzeptabel wie wir heutzutage Schweine halten. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Verhältnisse in den Schweineställen überwinden und das Bundesverfassungsgericht die Haltungsbedingungen kippt. Mit dem sogenannten Legehennen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Hühnerhaltung im Sinne des Tierschutzes revolutioniert. Jetzt ist die Schweinehaltung an der Reihe.“
Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Berlin wendet sich insbesondere gegen die mehrwöchige Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandshaltung).
Im Februar dieses Jahres wurde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bund geändert. Danach ist die Kastenstandshaltung im Deckbereich für weitere acht Jahre möglich und kann sogar bis 2031 verlängert werden (§ 45 Abs. 11a S. 1 und 5 TierSchNutztV). Für den Abferkelbereich ist die Kastenstandshaltung sogar für weitere fünfzehn Jahre möglich und kann bis 2038 verlängert werden (§ 45 Abs. 11b Satz 1 und 4 TierSchNutztV).
Da Berlin auch diese neuen Vorschriften für verfassungswidrig hält, wurde der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht mittlerweile entsprechend erweitert. Den Normenkontrollantrag und die Erweiterung des Antrages wurden nun veröffentlicht.
Den vollständigen Normenkontrollantrag und die Erweiterung finden Sie hier.