Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bietet Merkblätter und Muster für die Errichtung von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Berlin zum Download an.
Der Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch beinhaltet die §§ 80 ff., die stiftungszivilrechtlichen Bestimmungen für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts wiedergeben. Unter anderem ist gesetzlich geregelt, wie eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet wird. Dazu gehören auch Regelungen zum Stiftungsgeschäft, zu den Rechten und Pflichten der Stiftungsorgane sowie zum Stiftungsvermögen und dessen Verwaltung. Das Berliner Stiftungsgesetz trifft ergänzende Vorgaben und regelt insbesondere die staatliche Aufsicht über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
Das Merkblatt der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bietet Informationen zur staatlichen Anerkennung von solchen Stiftungen in der Hauptstadt. Es beinhaltet auch eine Liste der bei der Aufsichtsbehörde einzureichenden Dokumente. So wird der Prozess für beide Seiten vereinfacht und Stifterinnen und Stifter können gut vorbereitet in das Anerkennungsverfahren starten.
Allgemeine Informationen zu Stiftungen, den Aufgaben der Stiftungsaufsicht sowie Informationen zur Errichtung einer Stiftung und steuerlichen Aspekten finden Sie auf der Übersichtsseite zur Stiftungsgründung in Berlin.