Bild: K. Steinhauer-Beccard
Für die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (030) 9023-1164 erforderlich. Eine Beratung oder Auskünfte über laufende Verfahren können unter dieser Nummer nicht erteilt werden.
Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.:
- es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen
- es werden keine Testamente herausgegeben und
- es werden keine Akteneinsichten gewährt.
Der Antrag auf Terminvergabe zur Beurkundung eines Erbscheinsantrages kann schriftlich gestellt werden. Das Formular können Sie hier herunterladen (Download).