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Die Transparenzdatenbank
Vor Antragstellung müssen sich potentielle Zuwendungsempfangende in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eintragen. Wer muss sich eintragen, wer nicht und welche Daten sind zwingend? Nähere Informationen
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Personalkosten/Honorare im Finanzplan
Sofern Sie Personalkosten (eigenes Personal oder Honorarkräfte) für das Projekt einrechnen, müssen die Kosten hierfür begründet/belegt und aufgeschlüsselt werden (gewählter Stundensatz x notwendiger Stundenzahl, Mindestlohnbeachtung). Bei eigenem Personal ist das sog. Besserstellungsverbot gegenüber den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zu beachten. Hier ist der TV-L als Vergleichsgrundlage/Maßstab zu nutzen.
Bei beauftragten Honorarkräften gibt es je nach Zweig (Grafik, künstlerischer Bereich, Training etc.) Honorarempfehlungen bzw. Honoraruntergrenzen. Dies sind bei Bedarf aktuell zu recherchieren, mit dem Finanzplan zusammen zu belegen und zu begründen. Honorar*beispiele*: Zur Honorarregelung für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Landes Berlin (Bandbreitenregelung), 2019. Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt. www.bdvt.de Honorarempfehlung 2020 für Training, Beratung und Coaching. Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen. Sofern Sie andere geltende Grundlagen für die angegebenen Stundensätze heranziehen, sind diese zu belegen/begründen.
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Informationen zum Mindestlohn
Am 1. Mai 2024 hat das Land Berlin seinen Landesmindestlohn von 13,00 auf 13,69 Euro erhöht. Mehr Informationen zum Mindestlohn.