Die Berliner Transparenzdatenbank

Vor Antragstellung müssen sich potentielle ZuwendungsempfängerInnen – in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin*
registrieren lasen. Diese Registrierungsnummer ist im Antrag anzugeben.

Hiervon sind natürliche Personen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen. Die Daten sind stets zu aktualisieren, es gibt zudem Mindestanforderungen an den Eintrag.

Für gemeinnützige juristische Personen sind folgende Angaben *verbindlich anzugeben:*

  • Name der gemeinnützigen juristischen Person,
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Sitz
  • Rechtsform
  • Gründungsjahr
  • Satzung/Gesellschaftsvertrag
  • Datum der Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • Entscheidungsträger
  • Tarifgebundenheit bzw. Art der Arbeitsverträge

Für nicht gemeinnützige juristische Personen sind folgende Angaben zwingend vorzunehmen:

  • Name der nicht gemeinnützigen juristischen Person
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Sitz
  • Rechtsform
  • Entscheidungsträger
  • Tarifgebundenheit bzw. Art der Arbeitsverträge