Projektförderungen

Das Europareferat in der Senatskanzlei vergibt regelmäßig Projektzuwendungen. Die Förderungen erfolgen unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin bzw. den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Hiernach sind Zuwendungen freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Projekte sind auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Sie erfolgen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder in Ausnahmefällen der Vollfinanzierung. Die Form der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber nach Prüfung des Antrags festgelegt.

Zwei Hände, die einen Globus halten.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Bereich der europapolitischen Kommunikation erfolgt mind. 1 x jährlich ein Förderaufruf, für Projekte, in dem die Ziele und Kriterien für Anträge erläutert werden. Aktuell liegen keine Aufrufe vor. Weitere Informationen

Logo der Oder-Partnerschaft

Projektförderungen Oder-Partnerschaft

Ziel der Projektförderungen auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft ist es, einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze zu leisten. F Weitere Informationen

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Anträge'

Antragsunterlagen

Muster Beantragung, wichtige Hinweise, Formulare Weitere Informationen

Zahlennachweis für die Abrechnung von Zuwendungen

Abrechnung von Projekten

Muster für die Abrechnung bewilligter Projekte. Weitere Informationen