Das Europareferat in der Senatskanzlei vergibt regelmäßig Projektzuwendungen. Die Förderungen erfolgen unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung Berlin bzw. den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Hiernach sind Zuwendungen freiwillige Leistungen des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Projekte sind auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Der Durchführungszeitraum liegt danach zwischen dem 1.1. – 31.12. des aktuellen Jahres.
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Sie erfolgen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder in Ausnahmefällen der Vollfinanzierung. Die Form der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber nach Prüfung des Antrags festgelegt.