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Rückblick
Welches waren die wichtigsten Themen des vergangenen Jahres? Was wurde erreicht? Rückblick
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Europapolitik bestimmt die Arbeitsschwerpunkte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen in vielerlei Hinsicht, auch wenn die EU formal keine rechtliche Kompetenz in der Städte- und Wohnungspolitik besitzt. Allerdings betreffen einzelne europäische Verordnungen und Richtlinien auch Aspekte der Stadtentwicklung, des Bauens und des Wohnens und wirken sich auf die Arbeit der Senatsverwaltung aus. Aber auch europäische Strategien, Leitlinien und Förderprogramme beeinflussen die Arbeit des Hauses. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen setzt daher auf einen engen fachlichen Austausch mit europäischen Partnern und die Stärkung der Europakompetenz ihrer Beschäftigten.
Zwei wichtige Meilensteine für die wachsende Bedeutung der städtischen Dimension in der EU sind die „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ von 2007 und die Städteagenda der EU von 2016. Beide Dokumente wurden in den letzten drei Jahren evaluiert, überarbeitet und erneuert.
Die Leipzig Charta wurde 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft initiiert und verabschiedet.
Die Neuauflage als Neue Leipzig-Charta erfolgte zwischen 2018 und 2020 unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Dieses startete im Rahmen des Projektes „Möglichkeiten und Strategien der deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ im Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) einen Dialogprozess zur Neuen Leipzig-Charta auf nationaler und europäischer Ebene. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen war als Mitglied der AG Nationale Stadtentwicklung an diesem Dialogprozess beteiligt und begleitete die Diskussion auch auf europäischer Ebene und hat dabei den Prozess der zur Erstellung der Leipzig Charta unterstützt. Die Neue Leipzig-Charta „Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ wurde im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft im November 2020 verabschiedet. Wesentliche Inhalte sind die fünf Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik: Gemeinwohlorientierung,
Integrierter Ansatz, Beteiligung und Koproduktion, Mehrebenenansatz und ortsbezogener Ansatz sowie die drei Dimensionen
der Stadt: gerechte Stadt, grüne Stadt und produktive Stadt. Diese werden in den drei räumlichen Ebenen Quartier, Kommune und regionale Ebene umgesetzt. Erforderlich sind hierzu u.a. auch starke nationale Rahmen- und Förderbedingungen, wie sie insbesondere mit der Städtebauförderung gegeben sind.
Die EU-Städteagende wurde im Mai 2016 mit dem Pakt von Amsterdam ins Leben gerufen, um die städtische Dimension in der EU zu stärken und Städte stärker in europäische Entscheidungsprozesse einzubinden. Mit der Städteagenda wurden vierzehn thematische Partnerschaften zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten, Städten und Verbänden eingerichtet, die sich mit den wichtigsten städtischen Herausforderungen befassen, darunter Wohnungswesen, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung, digitaler Wandel, urbane Mobilität oder städtische Armut.
Nach einer längeren Überarbeitungsphase wurde im November 2021 beim informellen Rat
der für städtische Anliegen zuständigen Ministerinnen und Minister mit dem Pakt von Ljubljana die Städteagenda 2.0 beschlossen. Darin wird die Forderung bekräftigt, die städtische Dimension stärker in politische Entscheidungen auf europäischer und internationaler Ebene zu integrieren, den bewährten Mehrebenen-Ansatz weiter zu stärken und die Umsetzung der von den Partnerschaften empfohlenen Aktionen zu unterstützen. Die vierzehn thematischen Partnerschaften sollen durch vier neue Themen ergänzt werden: „Städte‑Begrünung”, „Nachhaltiger Tourismus”, „Lebensmittel” und „Gleichberechtigtes Zusammenleben in den Städten”.
Die “Zukunftsinitiative Stadtteil II” war eine zentrale Förderinitiative des Landes Berlin, um ungleiche Lebensbedingungen in der Stadt zu überwinden und gezielt lokale Potenziale zu aktivieren. Sie wurde seit 2007 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Bund-Länderprogramms Städtebauförderung entsprechend dem operationellen Programm Berlins für EFRE gefördert. Drei von insgesamt fünf Programmen der Initiative wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit den Bezirken umgesetzt: „Sozialer Zusammenhalt“ (zuvor “Soziale Stadt”), “Bildung im Quartier” und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (zuvor “Stadtumbau”). Im Rahmen des Programms “Sozialer Zusammenhalt” wurden beispielsweise für bestimmte Gebiete Quartiersmanagementverfahren in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken realisiert. Diese sollten die Vernetzung innerhalb von Nachbarschaften
fördern und die Eigenverantwortung der Bewohnerschaft stärken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verfügt über jahrelange Expertise auf diesem Gebiet und wurde für ihre kleinräumliche Förderung mit festen Partizipationselementen zur nachhaltigen Gestaltung im Quartier vielfach ausgezeichnet.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die Fortführung der Zukunftsinitiative Stadtteil II unter dem Titel „Europa im Quartier (EQ)“ als Förderinstrument zur Schaffung eines bürgernäheren Europas angemeldet. Eine Förderung erfolgt insbesondere in den Hand-lungsräumen der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere.
Das Forschungsprojekt EdiCitNet verfolgt das Anliegen, mit Edible City Solutions (ECS, über-setzt „Lösungen der essbaren Stadt“) eine lebenswertere Stadt zu gestalten. Berlin nimmt neben elf anderen Städten und weiteren Partnern aus Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von vier Kontinenten an dem Forschungsprojekt aus dem 8. EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ teil.
Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Bildung eines partizipativen Netzwerkes von Städten, die sich mit essbaren Stadtlösungen beschäftigen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bau-en und Wohnen ist im stetigen Austausch mit den anderen teilnehmenden Städten wie Oslo, Rotterdam und Andernach. Es sollen in sogenannten „Front Runner Cities“ verschiedene Strategien und Lösungen wie z.B. Nachbarschaftsgärten, Dach- und Fassadenbegrünung oder Koch-kurse in „Living Labs“ ausprobiert und deren Ergebnisse den „Follower-Cities“ für die Erstellung spezifischer Masterpläne zur Verfügung gestellt werden. Zentrale Fragestellung für Berlin ist, inwiefern durch Edible City Solutions sozial benachteiligte Quartiere gestärkt werden können. Berlin ist in dem Forschungsprojekt sowohl in der Rolle als Follower City also auch als Front Runner City aktiv.
Die SenSBW übernimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Rolle als Follower City bei der Erstellung eines Masterplans. Arbeitspakete sind eine Bestandsaufnahme und -analyse sowie Arbeitstreffen zur Ausarbeitung des Masterplans als Leitfaden für die Planung und Umsetzung von Lösungen der essbaren Stadt in sozial benachteiligten Quartieren. Als Living Labs in Berlin dienen der Gutsgarten Hellersdorf und der Gemeinschaftsgarten auf dem Neuen St. Jacobi Friedhof in Neukölln. Beide Standorte werden durch Nomadisch Grün gGmbH (Prinzessinnengärten) betreut.
Der Europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie Europas für eine klimaneutrale, nachhal-tige europäische Wirtschaft. Mit dem Europäischen Grünen Deal soll Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Die EU-Kommission hat bereits konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Zahlreiche Initiativen betreffen auch die Arbeitsbereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, beispiels-weise die „Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“. Die EU-Kommission hat die Überarbeitung wichtiger Dossiers im Rahmen des Europäischen Grünen Deals beispielsweise die Novellierung der Bauprodukte-verordnung und das Paket „Fit für 55“ 2021 auf den Weg gebracht. Dazu gehören: Die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie, die Aus-weitung des Emissionshandels auf
Gebäude sowie die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betont vor dem Hintergrund der umfassenden und ambitionierten Maßnahmen die Bedeutung eines sozialgerechten Übergangs so-wie die Notwendigkeit, Anreize in Form finanzieller Fördermaßnahmen zu schaffen.
Das von der EU-Kommission im Januar 2021 initiierte Neue Europäische Bauhaus (NEB) soll vor diesem Hintergrund dabei helfen, den Grünen Deal für die Menschen in Europa auch ästhetisch erlebbar zu machen und die Attraktivität einer nachhaltigen Lebensweise aufzeigen. Es geht dabei um die Beschleunigung einer klimagerechten Transformation der gebauten Umwelt. Das NEB soll Raum für Reflexionen, Experimente und kulturelle Debatten rund um die Fragen Nachhaltigkeit, Leben und Wohnen in Europa schaffen. Es setzt auf innovative Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität und fordert ein neues Denken in der Stadtentwicklung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat eine Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen eingerichtet. Diese koordinierte Bauplanung für die Bedürfnisse von Men-schen, die die Vielfalt der Stadt barrierefrei nutzen wollen. Die Koordinierungsstelle bringt in Ko-operation mit den Architektenkammern (Berlin, Deutschland, International) ihre Expertise auch auf europäischer Ebene ein. Auf Initiative Berlins wurde bereits 2010 im europäischen Städtenetz-werk EUROCITIES die Arbeitsgruppe “Barrier-free City for All” ins Leben gerufen. Dort wird die Entwicklung der “Barrierefreien Stadt” in Europa konzeptionell und praktisch mit weiteren Städte-partnern vorangetrieben. Die Koordinierungsstelle vertritt in dieser Arbeitsgruppe die fachlichen Anliegen der Senatsverwaltung hinsichtlich der barrierefrei gebauten Umwelt, d. h. öffentlich zugängliche Gebäude, Wohngebäude und Umfeld, öffentlicher Freiraum. Berlin ist seit Mitte der neunziger Jahre Mitglied bei EUROCITIES, dem mit über 140 Städten aus mehr als 30 Staaten größten Städtenetzwerk Europas. Die seit 1986 bestehende Interessenvereinigung großer euro-päischer Städte hat zum Ziel, den kommunalen Einfluss in europäischen Entscheidungsprozes-sen zu stärken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Städten zu ver-schiedenen Schwerpunktthemen zu unterstützen.
Viele Metropolen in Europa leiden heute darunter, dass die Vermietung von Wohnungen an Feri-engäste das Angebot an Wohnraum besonders in touristisch nachgefragten Stadtvierteln dauer-haft einschränkt. Dies ist eine der Ursachen für die explosionsartige Erhöhung der Mieten dort und damit auch für die Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte. Die Städte reagieren auf diese Entwicklungen individuell und unterschiedlich. Für wirkungsvolle Lösungen wird es aber zunehmend wichtig, gemeinsame Ansätze auf europäischer Ebene zu finden. Amsterdam, Barcelona, Berlin, Bordeaux, Brüssel, Krakau, Madrid, München, Paris, Valencia und Wien sowie das EUROCITIES-Netzwerk haben sich daher seit 2015 sukzessive zur sogenannten City Alli-ance on Short-Term Rentals zusammengeschlossen. Dort findet ein Austausch über den Umgang der beteiligten Städte mit Kurzzeitvermietungen statt, und es werden gemeinsame Forderungen gegenüber den europäischen Institutionen zur Verbesserung der Lage geltend gemacht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vertritt Berlin in dieser europäischen Städteallianz.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist seit 2018 regelmäßiges Mit-glied der EUROCITIES-Arbeitsgruppe „Wohnen“. Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Fra-gen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Sicherung von Sozialwohnungen und Wohnungen für gefährdete Gruppen, der Stadtentwicklung mit gemischter Nutzung, der Stadterneue-rung und der Sanierung des bestehenden Wohnungsbestands. Die Arbeitsgruppe lotet die Möglichkeiten neuer und innovativer Formen von Partnerschaften und Finanzierungsmodellen für die Beantwortung der genannten Fragestellungen aus.
Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg ist seit 1996 die für Raumordnung zuständige oberste Behörde der Länder Berlin und Brandenburg. Als gemeinsame Abteilung der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von Berlin und des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist sie u.a. für europäische Raumentwicklung der Hauptstadtregion zuständig.
Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist ein wichtiger Verkehrsknoten, in dem sich drei der neun Transeuropäischen Verkehrskorridore (TEN-V) kreuzen: Skandinavien-Mittelmeer-, Nordsee-Ostsee- und Orient-östliches Mittelmeer-Korridor. Die Weiterentwicklung dieser Verkehrsnetze ist für Berlin als sog. Urban Node besonders relevant. Die Gemeinsame Landesplanungsabtei-lung vertritt die Belange des Urban Node Berlin-Brandenburg auf europäischer Ebene und im Rahmen der EU-Ostseestrategie. Hierzu zählen Aktivitäten wie Stellungnahmen im Rahmen der Verordnung zu den Transeuropäischen Vernetzen (TEN-V), Beteiligung an strategischen Projek-ten (Interreg B) zur inhaltlichen Vertiefung sowie zu punktuellen Aktivitäten innerhalb des Urban Nodes. Ziel ist es Berlin und das Berliner Umland erfolgreich im transeuropäischem Verkehrsnetz zu positionieren und von den zur Verfügung stehenden Förderoptionen zu profitieren (u.a. Connecting Europe Facility).
Die Scandria®Allianz verstetigt die langjährige erfolgreiche transnationale Zusammenarbeit der Städte und Regionen entlang des Scandria-Korridors. In diesem themenübergreifenden Netzwerk wird die Regionalentwicklung durch grenzüberschreitende innovative Transport- und Logistiklösungen verfolgt, der Erfahrungsaustausch gewährleistet und gemeinsam gestaltend auf EU-Politik eingewirkt. Die Vollmitglieder sind neben der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg die schwedischen Regionen Örebro und Skåne, der Regionalverband Helsinki-Uusimaa und die Stadt Turku in Finnland, der finnisch-schwedische Kvarken Council, der Regionalverband Ostnorwegen sowie die italienische Region Emilia-Romagna. Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hat das Netzwerk maßgeblich initiiert und seit der Gründung im Jahr 2019 den Vor-sitz inne. Zur Koordination der Scandria®Allianz wurde ein Sekretariat bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingerichtet.
Zu den grenzüberschreitenden Aktivitäten im Kontext der Europäischen Raumentwicklung gehört eine Beteiligung an der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ – Interreg). Diese leistet mit ihren transnationalen Projekten (Interreg B) einen Beitrag zum europäischen Mehrwert sowie zur regionalen Entwicklung. Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist an den beiden Interreg-B-Programmräumen Ostseeraum und Mitteleuropa beteiligt. Über die Gemeinsame Landesplanung nimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen seit vielen Jahren erfolgreich an solchen Interreg-Projekten teil, wie auch verschiedene andere Partner aus Berlin.
Aufgrund der gemeinsamen Grenze von 267 km sind vielfältige strukturelle Beziehungen zwi-schen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Republik Polen offensichtlich. Durch die Gemeinsame Landesplanung erfolgt eine grenzüberschreitende Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Raumentwicklungspläne für die polnischen Nachbarwoje-wodschaften. Darüber hinaus ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Mitglied im Ausschuss für Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für re-gionale und grenznahe Zusammenarbeit. Die Gemeinsame Landesplanung beteiligt sich an Vorhaben u.a. zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin (Szczecin) sowie an Projekten zur Umsetzung der Territorialen Agenda 2030 der EU, darunter zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindungen.
Seit 2006 ist die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vertreten durch die Gemeinsame Landes-planungsabteilung Berlin-Brandenburg aktives Mitglied im europäischen Netzwerk METREX (The Network of European Metropolitan Regions and Areas). METREX ist ein Netzwerk aus europäi-schen Metropolregionen, die sich zu aktuellen Themen der europäischen Raumentwicklung vernetzen und koordinieren.
Um den vielfältigen Aufgaben im europäischen Kontext gerecht zu werden, setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf die Stärkung der Europakompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Grundlage ist ein Senatsbeschluss von 2018, der hierfür zahlreiche Maßnahmen vorsieht. Im Zentrum stehen dabei zeitlich befristete berufliche Auslandsaufenthalte der Beschäftigten sowie Fortbildungsmaßnahmen zur Europa- und Sprachkompetenz. Für Führungskräfte der Senatsverwaltungen wird beispielsweise das Format „Europa mitdenken“ an-geboten, um sich strategisch mit europarechtlichen Fragestellungen zu befassen. Ein bewährtes Format für alle Beschäftigten der Senatsverwaltung ist der Europäische Verwaltungsaustausch „eVA“, der bis zu dreimonatige Hospitationen in europäischen Stadtverwaltungen ermöglicht. Hinzu kommen hausinterne Kurzseminare zur Vermittlung von EU-Wissen sowie verschiedene Veranstaltungen mit Europabezug. Auch Sprachkurse (Englisch und Französisch) werden den Mitar-beitenden angeboten. Zur Vorbereitung eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes wurde die Möglichkeit eines Einzelsprachcoachings eingerichtet.
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Welches waren die wichtigsten Themen des vergangenen Jahres? Was wurde erreicht? Rückblick
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Welches sind die wichtigen Themen in diesem Jahr? Was ist geplant? Ausblick
Frau Dr. Mienert