Europa in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Bildausschnitt Arzt hält Hand von Seniorin mit Krückstock

Die europapolitischen Bezüge im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sind vielfältig. Auch wenn die Politik im Zuständigkeitsbereich zu großen Teilen nach wie vor der nationalen Gesetzgebung unterstehen, bestätigen europapolitische Initiativen oft die Tätigkeiten der Senatsverwaltung und geben neue Impulse.

Gleichzeitig fühlt sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dem Grundsatz einer vertieften Integration verpflichtet. In Berlin leben über 250.000 Unionsbürgerinnen und -bürger aus allen Mitgliedsstaaten. Gerade angesichts dieser Vielfältigkeit, die Berlin ausmacht und bereichert, greift die Senatsverwaltung eigenständig europäische Themen auf und nimmt auf dieser Grundlage eigene Initiativen in Angriff, um die Versorgungssicherheit und die Gleichstellung aller Menschen in Berlin zu gewährleisten und damit zugleich die Lebensqualität aller Bürge-rinnen und Bürger in Berlin weiter zu verbessern.

Bereich Gesundheitspolitik

Im Gesundheitsbereich basieren neue Initiativen regelmäßig auf europäischen Impulsen, wie etwa bessere Krebsfrüherkennung oder auch die Beteiligung am Referenznetzwerk Seltene Krankheiten. Grundlage für die europapolitischen Handlungsfelder ist vor allem das 3. EU-Gesundheitsprogramm (2014-2020), das in vier Schwerpunktbereichen die wichtigsten gesundheitspolitischen europäischen Ziele benennt. Die Senatsverwaltung stimmt sich bei der Formulierung europapolitischer Positionierungen mit den anderen Bundesländern in den Gremien des Bundesrates ab. Berlin er-hält eine Förderung durch Mittel des europäischen Strukturfonds u.a. im Bereich der Drogen- und Suchtarbeit.

Politikfeld Pflege

Erstmalig wurde 2016 die Pflege als eigenständiges Politikfeld in einer Berliner Senatsverwaltung verankert und damit die besondere Bedeutung des Themas in einer alternden Gesellschaft verdeutlicht. Die Senatsverwaltung begleitet die im Arbeitsprogramm 2020 der Europäischen Kommission vorgesehenen Ziele – eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Aufnahme der Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig in die Verordnung zur Koordinierung der Sozialsicherungssysteme – aufmerksam.

Bereich Gleichstellungspolitik

Ziel der Berliner Gleichstellungspolitik ist die Sicherstellung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie den europäischen Verträgen zugrunde liegt. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der gleichberechtigten Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt, der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen sowie der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und der Unterstützung von Betroffenen. Richtschnur sind neben den vertraglichen Grundlagen und den entsprechenden EU-Richtlinien auch darüberhinausgehende Vereinbarungen, wie die Istanbul-Konvention und die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen wird mit Mitteln des europäischen Strukturfonds gefördert.

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