Europa in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Ausblick

Bildausschnitt Arzt hält Hand von Seniorin mit Krückstock

Gesundheit

Im Politikfeld Gesundheit wird die Senatsverwaltung im Jahr 2021 die Initiativen der EU-Kommission, insbesondere der „Generaldirektion Santé“ mit großem Interesse verfolgen und sich insbesondere durch die Mitwirkung in den Gremien des Bundesrates dazu positionieren.

Darüber hinaus sind für die europaspezifischen Themen folgende Schwerpunkte geplant:

Drogen

Die Unterstützung von drogenabhängigen und suchtmittelgefährdeten Personen hat weiterhin hohe Priorität für den Senat von Berlin – auch im Rahmen der wachsenden und vielfältigeren Stadt. Auch im laufenden sowie den folgenden Jahren werden daher weiterhin Mittel für das ESF-Förderinstrument zur Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogischen Unterstützung von drogenabhängigen und suchtmittelgefährdeten Menschen bereitgestellt.

HIV/Aids

Die Präventions- und Versorgungsstrategie wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Die Zahl der Neuansteckungen soll noch weiter gesenkt werden. Dies bedeutet weiterhin Aufklärung und Information.

Seit dem 1. September 2019 werden Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Berichte aus Ländern, in denen die PrEP seit einigen Jahren ergänzend eingesetzt wird, haben bereits gezeigt, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. Hier ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung usw.

Die Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung ist gerade für Menschen mit HIV und Aids notwendig, da behandelte Klient/innen das Virus nicht weitertragen.

Darüber hinaus sind im Jahr 2021 Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Reduzierung von Diskriminierung und Stigmatisierung im Landeshaushalt eingestellt.

Referenznetzwerk rare diseases

Im Jahr 2021 wird die weitere Integration der vorhandenen Referenznetzwerke in die mitgliedsstaatliche Regel-Versorgung und die internationale Forschungsszene voran-zutreiben sein. Darüber hinaus soll die digitale Kommunikation der Partner/innen von Referenznetzwerken gestärkt werden.

Arzneimittelstrategie

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie will die Kommission an der angekündigten Arzneimittelstrategie für Europa festhalten.

Zur Sicherung der medizinischen Versorgung wurde die Umsetzungsfrist der Medizinprodukteverordnung (MDR) auf den 26. Mai 2021 verschoben. Ursprünglich hatte die Verordnung im Mai 2020 vollständig in Kraft treten sollen.

Im Bereich der medizinischen Forschung steht aktuell die Forschung nach Impfstoff und Behandlungsmethoden von COVID-19 im Mittelpunkt.

Krebsbekämpfung – Prävention-Früherkennung-Behandlung

Am 4. Februar 2020, dem Weltkrebstag, gab die neue Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, gemeinsam mit der Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides den offiziellen Startschuss für die Arbeit an einem europäischen Krebsplan. Dieser wurde am 3. Februar 2021 veröffentlicht. Gestützt auf neue Technologien, Forschung und Innovation gibt der Plan ein neues EU-Konzept für Krebsprävention, -behandlung und -versorgung vor. Der Plan gliedert sich in vier Hauptaktionsbereiche und umfasst den gesamten Krankheitspfad: 1. Prävention, 2. Früherkennung, 3. Diagnose und Behandlung sowie 4. Verbesserung der Lebensqualität von Krebskranken und Krebsüberlebenden. Er wird auf neueste Technologien, Forschung und Innovation gestützt. Insgesamt 4 Mrd. Euro sieht die Kommission für die geplanten Maßnahmen vor.

Deutschland wurden mit der Ausrufung der “Nationalen Dekade gegen Krebs” bereits Anfang des Jahres 2019 die Anstrengungen im Kampf gegen die Krankheit Krebs weiter ausgebaut. Neben dem Nationalen Krebsplan, welcher sich vorrangig auf die Weiterentwicklung der Krebsversorgung konzentriert, wird mit der Nationalen Dekade gegen Krebs der Fokus auf eine starke Krebsforschung und Prävention gerichtet. Krebserkrankungen möglichst verhindern, Heilungschancen durch neue Therapien verbessern, Lebenszeit und Lebensqualität von Betroffenen erhöhen – das sind die Ziele der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“.

Pflege

Herausforderungen und Chancen einer alternden Gesellschaft

Die Europäische Kommission will eine breite politische Debatte über die Herausforderungen und Chancen einer alternden Gesellschaft in Europa anstoßen. Hierzu hat sie im Juni 2020 den Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels verabschiedet. In dem am 27.01.2021 vorgelegten Grünbuch zum Thema Altern legt sie dar, wie sich dieser demografische Trend auf die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft auswirkt. Dazu zählen alle Aspekte von der Förderung einer gesunden Lebensführung und des lebenslangen Lernens bis hin zur Stärkung der Gesundheits- und Pflegesysteme für ältere Menschen. Das Grünbuch betont die Notwendigkeit, mehr Menschen in die Erwerbsbevölkerung einzugliedern, zeigt Möglichkeiten zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen auf und geht auf die Auswirkungen der Alterung auf Berufslaufbahn, Wohlergehen, Renten, Sozialschutz und Produktivität ein. Ergänzend dazu hat die Kommission für den Zeitraum 27.01.-21.04.2021 eine öffentliche Konsultation zu den Folgen einer alternden Bevölkerung gestartet. Die Konsultation steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen aus allen Mitgliedstaaten, auch auf regionaler und lokaler Ebene, offen. Anhand der Ergebnisse der Konsultation soll genau ermittelt werden, welche Unterstützung die Menschen, ihre Regionen und Gemeinschaften benötigen. Auf dieser Grundlage will die Kommission mögliche politische Strategien prüfen, um die Mitgliedstaaten und Regionen in ihren Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung zu unterstützen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Pflegeversicherung soll als eigenständiger Zweig in die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) eingeführt werden. Damit soll zugleich definiert werden, welche Leistungen im Fall von Pflegebedürftigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten geleistet werden sollen.

Die 2019 verabschiedete EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hat zum Ziel, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Sie beinhaltet folgenden Mindeststandards, die die Mitgliedsstaaten bis spätestens 2. August 2022 in nationales Recht umgesetzt haben müssen:
  • Zehn Tage bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, es sei denn, ein nationales System sieht bereits die Möglichkeit der Gewährung eines deutlich längeren Zeitraums für beide Eltern vor.
  • Vier Monate Elternzeit für jeden Elternteil, zwei Monate davon sind bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
  • Fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr.
  • Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige.
  • Stärkung des Kündigungsschutzes sowie Schutz vor Diskriminierungen bei Inanspruchnahme der oben genannten Maßnahmen.

Deutschland sieht die Mindestanforderungen bereits als umgesetzt an.

Langzeitpflege

Die Senatsverwaltung beobachtet die Aktivitäten der Generaldirektion der Kommission für Beschäftigung, Soziales und Integration im Bereich der Langzeitpflege und begleitet diese aktiv.

Frauen und Gleichstellung

Auch im Bereich der Frauen- und Gleichstellungspolitik wird die zuständige Senatsverwaltung die bestehenden Aktivitäten fortführen. Insbesondere die seit vielen Jahren geforderte neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie verbindliche Maßnahmen für mehr Lohntransparenz der Europäischen Kommission begleitet die Senatsverwaltung eng.

EU-Charta

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Charta wird derzeit die Strategie der künftigen Zusammenarbeit und engeren Vernetzung, sowohl mit anderen deutschen als auch europäischen Städten, welche ebenfalls die EU-Charta unterzeichnet haben und sich gleichstellungspolitisch engagieren, intensiviert.

ESF-Mittel

Auch im Jahr 2021 werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds vielfältige Projekte in Berlin gefördert, deren Ziel die höhere Erwerbstätigkeit von Frauen ist. Auch die Beratungs- und Weiterbildungsangebote für gründungsinteressierte Frauen werden fortgeführt.

Gewalt gegen Frauen

  • Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) bestätigt den in Berlin verfolgten Ansatz eines breit gefächerten Hilfesystems und einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Im Sommer 2020 wurde der Bericht für GREVIO erarbeitet. Die kommenden Schritte werden die weitere Durchführung des Prüfungsmechanismus durch GREVIO sein. In der Folge ist so auch ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern möglich.
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    2021 feiert die Istanbul Konvention ein 10-jähriges Jubiläum. Dieses wird dazu genutzt, um dieses wichtige Menschenrechtsinstrument zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen bekannter zu machen. Neben einer digitalen Informationsbroschüre wird eine digitale Veranstaltung geplant.