Eine Erweiterung der Europäischen Union bedeutet die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten. Jeder europäische Staat hat das Recht, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in der Staatengemeinschaft besteht jedoch nicht. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Erweiterungen. Von ursprünglich sechs Gründungsmitgliedern wuchs die EU auf 28 Mitgliedsstaaten an und verkleinerte sich 2020 durch den Austritt Großbritanniens auf heute 27 Mitgliedsstaaten.
EU-Erweiterung 2004
Vor der großen EU-Erweiterung 2004 zählte die EU 15 Mitglieder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
Am 1. Mai 2004 traten der Europäischen Union insgesamt zehn mittel- und osteuropäische Staaten (MOE) bei:
- die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen,
- Polen
- die Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn und
- die beiden Mittelmeerstaaten Malta und Zypern.
Die EU-Erweiterung von Mai 2004 war die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union. Mit dieser Erweiterung wurde die Wiedervereinigung des Kontinents nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch der Sowjetunion vollzogen; sie wurde auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 1997 eingeleitet.
Mit der EU-Erweiterung von 2004 rückte auch Berlin in das geographische Zentrum der Europäischen Union. U. a. aufgrund seiner Ost-West-Erfahrungen hatte und hat Berlin eine besondere Verantwortung für die europäische Integration und übt eine starke Anziehungskraft für Bürgerinnen und Bürger aus den damals neuen Mitgliedsstaaten aus. Aufgrund seiner geografischen Lage und der Nähe zu neuen Liefer- und Absatzmärkten in die mittel- und osteuropäischen Staaten hat Berlin in besonderem Maße von den wirtschaftlichen Integrationsprozessen der EU-Erweiterung profitiert, was u.a. die Zahlen zu Berliner Exporten illustrieren (bspw. Anstieg der Ausfuhren nach Polen 2023 ggü. 2004 um 250%). Schon vor der Erweiterung pflegte Berlin enge Beziehungen zu seinen östlichen Nachbarstaaten. Seit 1991 bestehen Städtepartnerschaften mit Budapest und Warschau, seit 1995 auch mit Prag. Ein zentrales Anliegen ist auch die Stärkung der Beziehungen in den deutsch-polnischen Grenzraum hinein unter dem Dach der Oder-Partnerschaft, d. h. zu den nächsten europäischen Nachbarregionen und –Städten.
Am 1. Januar 2007 folgten Rumänien und Bulgarien. Als derzeit jüngstes Mitglied der Europäischen Union trat am 1. Juli 2013 Kroatien bei.
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Ausblick auf künftige Erweiterungen
Erweiterungen sind immer auch eine Investition in den Frieden und die Sicherheit in Europa. Das Thema der EU-Erweiterung ist seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine europapolitisch wieder hoch aktuell. Grundsätzlich kann jedes europäische Land die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen. Voraussetzung ist, dass es die demokratischen Werte der EU achtet und sich zu ihrer Wahrung verpflichtet. Für einen EU-Beitritt müssen zudem alle Beitrittskriterien (bekannt als Kopenhagener Kriterien) erfüllt sein. Das Land muss über stabile Institutionen verfügen, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren, eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und die Fähigkeit, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und zu erfüllen.Erst wenn ein Land alle erforderlichen Reformen abgeschlossen hat und eine Übereinkunft mit der Europäischen Union über den Beitritt geschlossen hat, kann es der EU beitreten. Dafür müssen
alle aktuellen Mitgliedsstaaten dem Beitritt zustimmen.
Derzeitige Bewerberländer sind:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
Kosovo ist potenzielles Bewerberland.
Berlin ist gemeinsam mit Sachsen für die deutschen Länder Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung und Beitrittsländer in Brüssel. Der EU-Erweiterungsprozess ist für die Länder von Bedeutung, da jede Erweiterung das politische und institutionelle Machtgefüge in der Europäischen Union auch mit entsprechenden Auswirkungen auf die Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Bund und Ländern verändert.
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