Ab dem 1. April können lediglich noch die Basisschutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetzes des Bundes gelten. Für Schulen bedeutet dies, dass lediglich eine Testpflicht zulässig ist. Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben und sogar ausgeweitet: Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Dazu hat sich die Senatsbildungsverwaltung aus Infektionsschutzgründen entschieden.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen unterliegen dieser Testpflicht. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet. Die Maskenpflicht fällt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich rate den Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal dringend, aus Infektionsgründen weiter eine Maske in der Schule zu tragen. Dafür gibt es gute Gründe, auch wenn dies nun eine freiwillige Entscheidung ist. Eine Maske zu tragen, dient dem Selbstschutz und dem Schutz anderer. Klar ist aber auch, dass niemand wegen des Tragens und Nichtragens einer Maske Nachteile erfahren darf. Um den Infektionsschutz an Schulen zu stärken, haben wir die Testpflicht auch auf Geimpfte und Genesene ausgeweitet.“
Auch Stufenplan und Musterhygieneplan treten zum 31. März außer Kraft, weil aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben die Grundlagen dafür weggefallen sind. Bei schulischen Zusammenkünften mit externen Personen gilt die 3G-Regel. Die Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden. Die Schulen sind heute in einem Schreiben über die neue Lage informiert worden.