Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wird erneut verlängert

Pressemitteilung vom 02.09.2021

Auf der jüngsten Sitzung des Hygienebeirats der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde entsprechend den Empfehlungen der Expertinnen und Experten die Entscheidung getroffen, das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schülerinnen und Schüler zunächst bis 3. Oktober zu verlängern. Dies soll dem Infektionsschutz dienen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wird auch weiterhin fortlaufend evaluiert werden. Diese Regelung gilt auch für das Schulpersonal.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Angesichts der Inzidenzen in den schulrelevanten Altersgruppen und des Beginns des neuen Ausbildungsjahrs an den Oberstufenzentren halten wir in der Abwägung diese Entscheidung für geboten. Ich weiß, dass die Frage der Maskenpflicht viele Eltern, Lehrkräfte und auch Schülerinnen und Schüler umtreibt. Wir werden am 20.09.2021 im Hygienebeirat die Frage der Maskenpflicht noch einmal aufrufen und erörtern – auch unter Einbezug von Kinderärzten und Psychologen.“

Auch die Musterhygienepläne und die Darstellungen auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden entsprechend angepasst.