Definition nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013, §1)
Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. Wettbewerbe können sich zum Beispiel auf folgende Aufgabenfelder erstrecken und sollen in geeigneten Fällen interdisziplinär sein:
- Städtebau, Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Landschaft- und Freiraumplanung
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
- Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
- Technische Fachplanungen und Detailgestaltung (u.a. Leitsysteme, Kleinarchitekturen)
- Kunst
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ist eine bundesweite Regelung, um die Qualität der Planungsverfahren einheitlich zu sichern. Öffentliche Bauherren sind an die Regelung gebunden.