Verfahrensarten

Planungswettbewerbe

Definition nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013, §1)

Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. Wettbewerbe können sich zum Beispiel auf folgende Aufgabenfelder erstrecken und sollen in geeigneten Fällen interdisziplinär sein:

  • Städtebau, Stadtplanung und Stadtentwicklung
  • Landschaft- und Freiraumplanung
  • Planung von Gebäuden und Innenräumen
  • Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
  • Technische Fachplanungen und Detailgestaltung (u.a. Leitsysteme, Kleinarchitekturen)
  • Kunst

Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ist eine bundesweite Regelung, um die Qualität der Planungsverfahren einheitlich zu sichern. Öffentliche Bauherren sind an die Regelung gebunden.

Wettbewerbsverfahren (nach RPW 2013, §3)

Entsprechend der Planungsaufgabe gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wie ein Wettbewerb konzipiert werden kann.

Realisierungs- und Ideenwettbewerb

Einem Realisierungswettbewerb liegt die Realisierungsabsicht zugrunde. Finanzielle Mittel für die Planung und Umsetzung des Projektes stehen zur Verfügung. Das Baugrundstück ist gesichert. Ein Raumprogramm liegt bei Hochbauabsichten vor.

Um eine konzeptionelle Lösung zu finden, kann ein Ideenwettbewerb ohne Realisierungsabsicht durchgeführt werden. Besteht anschließend eine Realisierungsabsicht, muss ein weiteres Vergabeverfahren für die Planungsleistung erfolgen.

offener einphasiger Wettbewerb

offener einphasiger Wettbewerb

Offener Wettbewerb

Der Planungswettbewerb wird öffentlich bekanntgegeben (meist EU-weit). Planungsbüros oder Teams, welche die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Teilnahme erfüllen, können einen Lösungsvorschlag einreichen. Der Wettbewerb wird anonymisiert durchgeführt.

nichtoffener einphasiger Wettbewerb

nichtoffener einphasiger Wettbewerb

Nichtoffener Wettbewerb

Interessierte Planungsbüros oder Teams, welche die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Teilnahme erfüllen, werden öffentlich aufgefordert, sich zu bewerben.

Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird die geplante Anzahl von Planungsbüros ausgewählt. Nach dem Teilnahmewettbewerb wird der Planungswettbewerb anonymisiert durchgeführt. Offene und Nichtoffene Wettbewerbe können in zwei Phasen durchgeführt werden.

offener zweiphasiger Wettbewerb

offener zweiphasiger Wettbewerb

Zweiphasiger Wettbewerb

Die erste Phase ist für alle interessierten Planungsbüros oder Teams, welche die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Teilnahme erfüllen, offen. Grundsätzliche Lösungsansätze werden in dieser Konzeptphase eingereicht. Das Preisgericht, welches für beiden Phasen konstituiert wird, beurteilt und entscheidet, welcher Lösungsansatz in die zweite Phase kommt. Auch dieses Verfahren wird über eine Internetplattform und mit Unterstützung eines Notariats anonymisiert durchgeführt.

Wettbewerblicher Dialog nach Vergabeverordnung (VgV, § 18 Abs. 6)

wettbewerblicher Dialog

Wettbewerblicher Dialog

Die VgV ist Teil des Rechtsrahmens der EU für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes. Der Wettbewerbliche Dialog ist eine Verfahrensart der VgV für besonders komplexe Aufgabenstellungen.

Zur Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs beschreibt der Bauherr seine Anforderungen an eine Planungsleistung. Gleichzeitig nennt er seine Zuschlagskriterien. In der Dialogphase sollen die Planungsteams Lösungsvorschläge für ein Konzept erarbeiten. Anschließend bewertet ein Gremium, beratend für den Bauherrn, die Konzepte vergleichend.

Die Dialogphase besteht aus mehreren Dialogrunden. Meistens wird innerhalb der Dialogphase die Anzahl der Planungsteams reduziert. Die Angebotsphase der ausgewählten Planungsteams erfolgt in der Regel mit einem Zuschlag.

Werkstattverfahren

Werkstattverfahren

Werkstattverfahren

Bei einem Werkstattverfahren werden mehrere Planungsbüros oder Teams gleichzeitig beauftragt für ein Vorhaben Konzepte zu entwickeln und diese in Kolloquien vorzustellen.

Bei einem Werkstattverfahren handelt es sich um ein Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Oft sind, anders als zum Beispiel bei einem Wettbewerb, die Inhalte der Planung noch nicht von Anfang an präzise festgelegt, sondern werden im Dialog mit den Beteiligten gemeinsam entwickelt. Eine Jury bewertet die Konzepte und wählt das beste Konzept als Leitlinie für die künftige Entwicklung aus.

Werkstattverfahren liefern aufgrund ihrer Prozesshaftigkeit in der Regel keine abschließenden planerischen Konzepte. Vielmehr handelt es sich um Lösungsansätze, welche die Grundlage für weitere fachliche und politische Abstimmungen oder folgende Wettbewerbsverfahren bilden.