Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 26. Juni 2024 die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgelegten „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ in Berlin zur Kenntnis genommen. Diese treten (am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt) am 5. Juli 2024 in Kraft. Neu gegenüber der früheren gleichnamigen Förderung sind die Erhöhung der Förderhöchstsumme entsprechend der europarechtlichen DAWI-De-minimis Änderungen sowie die Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschriften. Die Förderhöchstsumme pro Projekt wurde von 500 T EUR auf 750 T EUR erhöht.
Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger
Verlängerung der Verwaltungsvorschrift ist erfolgt
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Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger
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Amtsblatt VV Trägerwohnen
Auszug aus dem Berliner Amtsblatt
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Frau Jayasuriya