Neue Verwaltungsvorschriften für die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ seit 17. Nov. 2023 in Kraft
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll der Wohnungsbau im günstigen Preissegment für Haushalte mit besonderen Wohnbedarf insbesondere für die Bedarfsgruppe Wohnungs- und Obdachlose durch attraktive Förderkonditionen zusätzlich gestärkt werden. Hintergrund ist neben dem landesweiten Bekenntnis zum Masterplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030, die Aufforderung des Abgeordnetenhauses, ein Landesprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Wohnungslose aufzustellen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage und ergänzend zu den geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) durch eine Zusatzförderung. Zur gezielten Unterbringung von Wohnungslosen und Obdachlosen stellt die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ die Möglichkeit, Bauvorhaben ganz oder teilweise mit einem Housing First-Ansatz oder dem Geschütztem Marktsegment zu verknüpfen.
Nutznießer der neuen Förderung sind damit neben Wohnungs- und Obdachlosen schwer vermittelbare Personen beziehungsweise von Wohnungsnot und unzureichenden Wohnverhältnissen betroffene Personen. Die beständig angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt führt insbesondere für diesen Personenkreis zu Versorgungsengpässen. Das Land Berlin fördert deshalb durch diese Verwaltungsvorschriften im Speziellen die Schaffung von Wohnraum für Menschen, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit betroffen sind oder davon bedroht sind, in diese zu rutschen.