Auf der Grundlage der Gesamtschau der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der ermittelten und weiterentwickelten Vorzugsvariante wurden weitere städtebauliche Überlegungen vorgenommen. Wichtige Impulse für die städtebauliche Struktur kamen aus der Durchführung der Ideenwerkstätten Anfang Mai 2021 und Ende November 2021. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden Fach-Untersuchungen erarbeitet und hinsichtlich der Auswirkungen für die Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Im Februar und März 2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Deren Stellungnahmen wurden ausgewertet und es wurde geprüft, ob sich daraus Änderungserfordernisse ergeben. Parallel wird für das WA 1 ein städtebaulicher Vertrag nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung verhandelt. Im nächsten Schritt folgt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wie kann man sich beteiligen?
Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (2) BauGB, welche auf die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange folgt. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig auf verschiedenen Wegen informieren.
Unter dem folgenden Link können Sie die bisherigen Diskussionen über das Projekt nachvollziehen:
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten / E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der “Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren”.