Bebauungsplan 11-168 (Hohenschönhauser Straße / Weißenseer Weg) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen

Luftbild mit Geltungsbereich Weißenseer Weg

Luftbild mit Geltungsbereich Bebauungsplan 11-168

Bestandssituation

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsteils und der gleichnamigen Großwohnsiedlung Fennpfuhl. Im Süden wird das Gebiet durch die Hohenschönhauser Straße, im Osten durch den Weißenseer Weg, im Norden durch die Kleingartenanlage “Langes Höhe” und im Westen durch den Volkspark Prenzlauer Berg sowie die Wohnbebauung Hohenschönhauser Straße 66-75 begrenzt. Der östliche Teil des Plangebiets wird durch große, versiegelte Stellplatzanlagen geprägt. Der Bereich der Stellplatzanlagen ist zweigegliedert. Etwa ein Drittel der Fläche ist als öffentlicher Parkplatz gewidmet. Die restlichen zwei Drittel sind eingezäunt und wurden von der BVG als Busparkplatz genutzt. Auf einem Privatgrundstück im nordöstlichen Bereich am Weißenseer Weg finden bereits erste Baumaßnahmen zur Errichtung eines Wohngebäudes statt. Dieses ist nach § 34 des Baugesetzbuchs („Bauen im unbeplanten Innenbereich“) genehmigt worden. Im hinteren Bereich befinden sich ein Großspielfeld, das Vereinshaus einer Kleingartenanlage und das Trainingsgelände des SV Berliner Brauereien Abt. Tennis.

Geltungsbereich Bebauungsplan 11-168

Ziel und Zweck der Planung

Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes und einer Grundschule geschaffen werden. Die Tennisplätze und das Vereinsheim der Kleingartenanlage sollen gesichert werden. Die Schulsportflächen können außerhalb der Schulzeiten dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Der ruhende Verkehr und die Erschließung werden neu geordnet. An der Hohenschönhauser Straße ist die Errichtung einer Quartiersgarage vorgesehen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt.

Stand der Planung

Vom 20. Oktober 2020 bis einschließlich zum 19. November 2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) im Parallelverfahren durchgeführt, bei der der Entwurf des Bebauungsplans 11-168 in zwei Varianten eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und eine Vorzugsvariante ermittelt.

Für die Vorzugsvariante wurden verschiedene Fachuntersuchungen durchgeführt, insbesondere zu den Themen:

  • Verkehr,
  • Geruch,
  • Lärm,
  • Artenschutz und Umweltbericht,
  • Boden,
  • Regenentwässerung,
  • Erschütterung, Sekundärschall und Lufthygiene.

Auf dieser Grundlage wurde der Bebauungsplanentwurf weiter konkretisiert.

Auf der Grundlage der Gesamtschau der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der ermittelten und weiterentwickelten Vorzugsvariante wurden weitere städtebauliche Überlegungen vorgenommen. Wichtige Impulse für die städtebauliche Struktur Entwurf kamen aus der Durchführung der Ideenwerkstätten Anfang Mai 2021 und Ende November 2021. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden Fach-Untersuchungen erarbeitet und hinsichtlich der Auswirkungen für die Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft.

Visualisierungen

  • So könnte zukünftig der Blick aus der Hohenschönhauser Straße in Richtung Osten, entlang der Quartiersgarage bis zum Hochpunkt an der Kreuzung Weißenseer Weg, aussehen.

    So könnte zukünftig der Blick aus der Hohenschönhauser Straße in Richtung Osten, entlang der Quartiersgarage bis zum Hochpunkt an der Kreuzung Weißenseer Weg, aussehen.

  • Blick in den nordwestlichen Innenhof des Quartiers. Neben Mieter*innengärten und wohnungseigenen Terrassen im Erdgeschoss erhält auch die Kita eine Freifläche.

    Blick in den nordwestlichen Innenhof des Quartiers. Neben Mieter*innengärten und wohnungseigenen Terrassen im Erdgeschoss erhält auch die Kita eine Freifläche.

  • Vogelperspektive auf das neue Quartier in Richtung Südosten. Die Gebäudehöhen verringern sich ausgehend von den Hauptstraßen.

    Vogelperspektive auf das neue Quartier in Richtung Südosten. Die Gebäudehöhen verringern sich ausgehend von den Hauptstraßen.

  • Die Kreuzung Weißenseer Weg/Hohenschönhauser Straße erhält ein neues Gesicht. Der Hochpunkt wirkt als Entrée für das neue Quartier.

    Die Kreuzung Weißenseer Weg/Hohenschönhauser Straße erhält ein neues Gesicht. Der Hochpunkt wirkt als Entrée für das neue Quartier.

Hinweis:

Die Visualisierungen zeigen, wie eine mögliche Bebauung im neuen Quartier zukünftig aussehen könnte. Hierbei ist zu betonen, dass es sich um einen Entwurf handelt, d.h. die endgültige Bebauung kann noch (stark) verändert werden.

Bisheriges und weiteres Verfahren

Auf der Grundlage der Gesamtschau der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der ermittelten und weiterentwickelten Vorzugsvariante wurden weitere städtebauliche Überlegungen vorgenommen. Wichtige Impulse für die städtebauliche Struktur kamen aus der Durchführung der Ideenwerkstätten Anfang Mai 2021 und Ende November 2021. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden Fach-Untersuchungen erarbeitet und hinsichtlich der Auswirkungen für die Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Im Februar und März 2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Deren Stellungnahmen wurden ausgewertet und es wurde geprüft, ob sich daraus Änderungserfordernisse ergeben. Parallel wird für das WA 1 ein städtebaulicher Vertrag nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung verhandelt. Im nächsten Schritt folgt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann man sich beteiligen?

Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (2) BauGB, welche auf die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange folgt. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig auf verschiedenen Wegen informieren.

Unter dem folgenden Link können Sie die bisherigen Diskussionen über das Projekt nachvollziehen:

Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten / E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der “Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren”.

  • Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

    PDF-Dokument (44.2 kB)

Materialien

Materialien

Als Download stehen Ihnen umfangreiche Materialien zum Bebauungsplanverfahren zur Verfügung. Weitere Informationen