Die Verwaltungsvorschriften zur Förderung des studentischen Wohnens und Wohnens für Auszubildende (Junges-WohnenRL 2023) sind seit 01.12.2023 in Kraft.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll die Neuschaffung von Wohnraum des studentischen Wohnens und des Wohnens für Auszubildende durch attraktive Förderkonditionen zusätzlich gestärkt werden.
Mit der Förderung soll die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, durch zusätzliche Wohnheimplätze unterstützt werden.