Zur Stärkung des Genossenschaftswesens unterstützt das Land Berlin Vorhaben von Wohnungsbaugenossenschaften im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Dabei können sowohl der Neubau als auch der Bestandserwerb mit zinslosen Darlehen gefördert werden. Antragsberechtigt sind in einem Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften (e.G.) oder Genossenschaften in Gründung (i.G.).
Mit dem Ankaufsprogramm konnten seit 2018 bereits 400 Wohneinheiten in 18 Bestandsobjekten in genossenschaftliches Eigentum überführt werden.