Die erste Stufe bildet die Projektkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Senats- und Bezirksverwaltungen sowie weiteren Projektbeteiligten. Ziel der monatlichen Runden auf Fachebene ist die Abstimmung konsensfähiger Lösungen und eine schnelle Entscheidung in der Sache.
Wird kein Konsens erzielt, erfolgt eine Überweisung offener Fragen in die Staatssekretärskommission, in der alle an der Senatskommission beteiligten Senatsverwaltungen auf Staatssekretärsebene vertreten sind.
Bleiben auch hier Probleme ungelöst, werden diese der Senatskommission Wohnungsbau zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Sie bildet die letzte Instanz des dreistufigen Systems und setzt sich aus fünf beteiligten Senatorinnen und Senatoren unter Vorsitz der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin zusammen.
Ziel dieser zeitlich eng getakteten Systematik ist es, alle den Wohnungsbau betreffenden Fragen – auch im Dissensfall – schnell entscheiden zu können. Soweit möglich sollte dies bereits auf Ebene der Projektkonferenz oder sogar im Vorfeld erfolgen, um Eskalationen und damit Zeitverluste zu vermeiden.
Die Arbeit der Senatskommission wird von einer Geschäftsstelle – gebildet von der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatskanzlei – begleitet. Durch sie werden fortlaufend weitere Projekte und Themen für eine Entscheidung vorbereitet, parallel auch die gefassten Beschlüsse einem Controlling unterzogen.