Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen

Stadtansicht

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Am 28. Januar 2022 fand die Auftaktsitzung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen statt.

In Arbeitsgruppen zu den drei Themenfeldern

  • Neubau und Modernisierung
  • Mietenentwicklung und Mieterschutz
  • Städtebau und Gestaltung

wurden Vereinbarungen durch die Akteure aus Verbänden, kommunaler und privater Wohnungswirtschaft, Genossenschaften und des Landes Berlin erarbeitet und im Bündnistext festgeschrieben. Im Unterschied zu bestehenden Bündnissen in anderen Städten wurden im Berliner Bündnis mit der Unterzeichnung am 20. Juni 2022 neben den Neubauzielen auch Vereinbarungen zu Mietentwicklung und zum Mieterschutz getroffen. Von den Vereinbarungen im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen können fast 1 Mio. Mieterhaushalte profitieren. Die Vereinbarung gilt bis zum 20. Juni 2027.

Das Land Berlin und die Partnerinnen und Partner des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen bekennen sich zur wachsenden Stadt Berlin. Mit der Unterzeichnung des Bündnisses eint sie das Ziel zusammenzuarbeiten, damit die Berlinerinnen und Berliner sich ihr Zuhause auch in Zukunft leisten können und Berlin eine lebenswerte Stadt bleibt.

Das Bündnis hat sich unter anderem auf folgende Punkte verständigt:

  • Die Beteiligten streben an, mindestens 100.000 Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2026 fertigzustellen.
  • Neue Bebauungsplanverfahren für Wohnungsbau sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Wird diese Frist überschritten, werden die Bauvorhaben in den Gremien der Senatskommission behandelt, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Das Land Berlin wird im Jahr 2024 den Testbetrieb der digitalen Bauakte beginnen und die Digitalisierung vorantreiben.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner nutzen die Vorteile modularer, ressourcen- und klimaschonender Bauweisen.
  • Das Land Berlin sieht mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin (WFB) 2022 eine erheblich verbesserte Soziale Wohnraumförderung vor. Pro Jahr soll in Berlin der Bau von bis zu 5.000 Sozialwohnungen gefördert werden. Dafür sollen 2022 und 2023 jährlich jeweils 740 Millionen Euro bereitgestellt werden.
  • Das Land Berlin unterstützt gezielt das Genossenschaftswesen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung.
  • Im Rahmen der Entwicklung neuer Stadtquartiere werden den Genossenschaften 25 % der landeseigenen Grundstücke in Konzeptverfahren angeboten.
  • Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung stellt künftig verpflichtend den Bau eines Anteils von 50 % mietpreisgebundenen Wohnungen im unteren und mittleren Segment sicher (30 % im unteren und 20 % im mittleren Preissegment).
  • Die großen privaten Wohnungsunternehmen (ab 3.000 Wohneinheiten im Eigenbestand in Berlin) verpflichten sich, in der Wiedervermietung 30 % der Wohnungen an WBS-berechtigte Haushalte zu vergeben.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner werden Erhöhungen der Nettokaltmiete, die bei WBS-berechtigten Haushalten zu Belastungen von mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens führen, nicht durchführen.
  • Die großen privaten Wohnungsunternehmen orientieren sich ab sofort an der auf Bundesebene geplanten Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 15 % auf maximal 11 % in drei Jahren.
  • Sie werden außerdem für WBS-berechtigte Haushalte bis zum 31.12.2023 Mieterhöhungen um jährlich nicht mehr als 2 % vornehmen.
  • Die Bündnispartnerinnen und -partner verfolgen das gemeinsame Ziel der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Dafür wird vereinbart, das Geschützte Marktsegment (GMS) auf 2.500 Wohnungsvermittlungen jährlich auszubauen.

Bündnispartnerinnen und –partner

Die Bündnispartnerinnen und -partner treffen sich regelmäßig, um sich über die gemeinsamen Ziele und aktuelle Problemstellungen auszutauschen sowie konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Ein jährlicher Monitoringbericht stellt den Stand der Umsetzung der Vereinbarungen in den Handlungsfeldern des Bündnisses dar.

  • Land Berlin und seine Bezirke
  • BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
  • BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.
  • Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins: GESOBAU AG, Gewobag AG, Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH, WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, degewo AG, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
  • Vonovia SE
  • LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin
  • Bündnis junger Genossenschaften
  • Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V.
  • Bauindustrieverband Ost e. V.
  • Industrie- und Handelskammer zu Berlin
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

Erster Monitoringbericht

Der in der Sitzung am 12.07.2023 vorgestellte erste Monitoringbericht führt die wichtigsten Maßnahmen und Meilensteine auf, die im Kontext des Bündnisses umgesetzt worden sind. Hierbei konnte eine Vielzahl von Aufgaben als erledigt oder in Arbeit verbucht werden, beispielsweise:
  • Die Konditionen der Neubauförderung wurden verbessert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
  • Das neue Programm „Soziale Wohnraummodernisierung“ startete zum Jahresanfang 2023 mit dem Ziel, die notwendigen Investitionsmaßnahmen im Gebäudebestand zum Klimaschutz sozialverträglich zu gestalten.
  • Der Mietspiegel 2023 ist in Kraft getreten und es sind Leitlinien für Möblierungszuschläge erarbeitet worden.
  • Der Aufbau eines bündnisweiten quantitativen Monitorings im Rahmen des Berichts ist fortgeschritten.
  • Es konnten trotz der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt in 2022 rund 17.300 Wohnungen fertiggestellt werden.
  • Die wohnungs- und mietenpolitischen Ziele des Bündnisses wurden im betreffenden Zeitraum überwiegend durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen getragen, die bereits eine ihren Verpflichtungen entsprechende Monitoring- und Berichtsstruktur entwickelt und aufgebaut hatten. Aber auch große private Wohnungsunternehmen haben im Jahr 2022 nach Unterzeichnung der Vereinbarung keine Mieterhöhungen im Bestand vorgenommen.

Weitere Informationen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat einen Lagebericht zum Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen in Berlin erstellt, der am 14.12.2022 bei einem Treffen der Bündnispartnerinnen und -partner erörtert wurde. Ein erster Monitoringbericht zum Bündnis wurde am 12.07.2023 vorgelegt. Die zugrunde liegenden Daten wurden von den Bündnispartnerinnen und -partnern zugeliefert. Am Montag, den 30. September 2024, hat die 8. Sitzung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen stattgefunden. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde eine positive Bilanz der Zusammenarbeit gezogen.

Unterlagen zum Download

  • Zweiter Lagebericht 2024 zum Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen

    PDF-Dokument (2.4 MB) - Stand: 30.09.2024

  • Lagebericht 2024 zum Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen

    PDF-Dokument (1.8 MB) - Stand: 16.02.2024

  • Bündnisvereinbarung vom 20.06.2022

    PDF-Dokument (193.8 kB) - Stand: 20.06.2022

  • Infografik Wohnungsbündnis Berlin

    PDF-Dokument (237.9 kB)

  • Lagebericht zum Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen

    PDF-Dokument (123.3 kB) - Stand: 13.12.2022

  • Monitoringbericht: Bündnis für Wohnungsneubau

    PDF-Dokument (192.6 kB) - Stand: 12.07.2023

  • Anlage zum Monitoringbericht -Tabellen

    PDF-Dokument (328.9 kB) - Stand: 12.07.2023